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Agio

"Aufgeld bei Wertpapieren. Der Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag übersteigt bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs (z. B. einer geschlossenen Länderfondsaktie) den inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Gegenteil: Disagio"

Agio
"Aufgeld bei Wertpapieren. Der Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren deren Nennbetrag übersteigt bzw. der Betrag, um den der Börsenkurs (z. B. einer geschlossenen Länderfondsaktie) den inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds vom Anleger zu zahlen ist, wird als Agio bezeichnet. Gegenteil: Disagio"
Aktienfonds
"Ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien anlegt. Der Anteilinhaber ist an der Substanz und dem Ertrag von in- und/oder ausländischen Unternehmen beteiligt. Aktienfonds haben ein höheres Risiko, aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds."
Aktiengewinn
Bei der Veräußerung oder der Rückgabe von Investmentanteilen fallen Gewinne an, die für einkommensteuerpflichtige betriebliche Anleger Einzelunternehmer, Personengesellschaften) zur Hälfte steuerpflichtig und für körperschaftsteuerpflichtigebetriebliche Anleger, bspw. Kapitalanlagegesellschaften, steuerfrei sind. Dabei handelt es sich um: - noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden aus Aktien - Erträge von aktienähnlichen Genussscheinen - Veräußerungsgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen - Kursgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil aller Verkaufsprospekte der Publikumsfonds deutscher KAGs.
Anlageausschuß
"Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor, daß sich die KAG bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuß beraten lassen kann. Der Anlageausschuß wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuß wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen."
Anlageberater
"Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen an Kunden weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag entsprechen sollten. Vor dem Kauf von Investmentanteilen muß ein Anlageberater - genauso wie ein selbständiger Fondsvermittler - auf den Inhalt des Verkaufsprospektes verweisen und diesen dem Kunden aushändigen."
Anlagegrenzen
Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse - Ausstellers - nur maximal fünf Prozent - in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent - des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens - nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen - Rechnung getragen werden.
Anlagepolitik
"Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, beispielsweise einen Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds sollen durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, über den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie über Absicherungen gegen Kursverluste getroffen."
Anteilschein
"Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1,10,100,500 oder 1000 Anteile)."
Anteilumlauf
"Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell im Umlauf befinden. Bei jedem Kauf von Fondsanteilen werden von der Depotbank neue Stücke ausgegeben bzw. bei jedem Verkauf zurückgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Anteile als effektive Stücke im Besitz des Anlegers oder in Girosammelverwahrung befinden."
Anteilwert
"Der Wert eines Anteilscheins, der sich aus der Teilung des gesamten Fondsvermögens durch die Zahl der umlaufenden Anteile ergibt. Der Anteilwert der Publikumsfonds wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der KAG ermittelt. Der Anteilwert ist identisch mit dem Rücknahmepreis, zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. Er wird zusammen mit dem Ausgabepreis veröffentlicht."
Antizyklisches (Anlage-) Verhalten
"Ein antizyklischer Anleger investiert nicht im Einklang mit dem Markttrend - das wäre prozyklisches Verhalten -, sondern nutzt Börsenhochs und -tiefs, um entgegen dem Markt (antizyklisch), Wertpapiere zu kaufen bzw. zu verkaufen. Antizyklisches Anlageverhalten kann zu höheren Gewinnen führen als prozyklisches Verhalten."
Asset Allocation
"Englischer Begriff für die Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagemöglichkeiten (Assetklassen, Währungen, Regionen). Die Bedeutung der Asset Allocation beruht auf der Tatsache, daß der Ertrag eines Portefeuilles in erster Linie von der Auswahl der Wertpapierarten und Länder sowie deren Gewichtung bestimmt wird. Asset Allocation hat zum Ziel, Rendite und Risiko eines Portefeuilles zu optimieren."
Ausgabeaufschlag
"(= Agio) Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, die der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt. Die Gebühr dient in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten der KAG. Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Manche KAG`s berechnen - je nach Anlagebetrag - gestaffelte Ausgabeaufschläge."
Ausgabepreis
"Preis, zu dem Anleger Investmentfondsanteile kaufen können. Die Höhe dieses täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Der Ausgabepreis wird in der Regel börsentäglich ermittelt und veröffentlicht."
Ausländische Fonds
"Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds: 1.        Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen, 2.        nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen, 3.        alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen. Registrierte ausländische Fonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muß er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere muß er eine Zulassung für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland haben (siehe Vertriebszulassung). "
Ausschüttende Fonds
"Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet (Ausnahme: thesaurierende Fonds). Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die außerordentlichen Erträge enthalten vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt. Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der Tagespresse veröffentlicht. Der Anteilpreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluß über die Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements. Bei einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile. Gegenteil: Thesaurierende Fonds"
Ausschüttungsgleicher Ertrag (ATE)
= Thesaurierungsbetrag (siehe Thesaurierende Fonds)
Auszahlplan
(= Entnahmeplan) Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der KAG getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der Anleger kann sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (= Auszahlung mit Kapitalverzehr).
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