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Streit über autonomes Fahren: Klage gegen Tesla nimmt erste Hürde

16.05.2024 - 06:17:43
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Tesla muss sich der Klage eines Autokäufers stellen, der dem Elektro-Vorreiter Falschinformationen über die Fähigkeit seiner Modelle zum autonomen Fahren vorwirft. Der Kläger verweist unter anderem auf Ankündigungen des Unternehmens aus dem Jahr 2016, dass neue Fahrzeuge die hierfür nötige technische Ausstattung haben würden. Zudem bezieht er sich auf Behauptungen von Firmenchef Elon Musk, der damals erzählte, bis Ende 2017 würde ein Tesla-Modell in der Lage sein, von der Westküste der USA bis an die Ostküste zu fahren, ohne dass man dabei auch nur einen Knopf drücken müsste.

Richterin Rita Lin urteilte am Mittwoch, der Kläger habe plausibel und detailliert dargestellt, dass er sich beim Kauf eines Tesla Model S im Januar 2017 auf diese Behauptungen verlassen habe. Er zahlte dabei auch mehrere tausend Dollar extra für die künftige Ausbaustufe von Teslas "Autopilot"-System mit dem Namen "Full Self-Driving" (komplett selbstfahrend) - die einen Tesla aber auch heute noch nicht zu einem autonomen Auto macht. Zwar kann "Full Self-Driving" inzwischen als fortgeschrittene "Autopilot"-Version von Fahrern in den USA getestet werden - allerdings handelt es sich weiterhin nur um ein Assistenzsystem, bei dem der Mensch am Steuer in der Verantwortung bleibt und jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zu übernehmen. Tesla hat den "FSD"-Namen mittlerweile mit dem Zusatz "supervised" (beaufsichtigt) ergänzt.

Tesla wollte die Klage des Autokäufers ganz abweisen lassen, die Richterin strich jedoch nur einzelne Klagepunkte. Der Kläger strebt zugleich den Status einer Sammelklage an, was den Druck auf Tesla stark erhöhen könnte. Darüber soll später entschieden werden.

Der Kläger verweist auch darauf, dass Musk immer wieder vorausgesagt habe, Teslas würden bald autonom fahren können. Der Konzernchef räumte später ein, er sei mit seinen Versprechen zu selbstfahrenden Autos oft zu optimistisch gewesen./so/DP/zb


Quelle: dpa-AFX

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