Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands
^
EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie
Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des
Vorstands
24.06.2024 / 11:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0
Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands
Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag den Zeitraum
der Bestellung als Vorstandsmitglied von Herrn Andreas Ridder bis zu einer
Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats der Gesellschaft über die
Vorstandsbestellung, längstens bis zum Ablauf des 31. August 2024
verlängert. Ohne die gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums wäre
Herr Andreas Ridder mit dem Ablauf des 30. Juni 2024 aus dem Amt geschieden.
Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des
Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes) erlassen. Da
die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von Herrn Ridder zum Ablauf des 30.
Juni 2024 führungslos geworden wäre, war die Anrufung des Gerichts geboten,
um Schaden von der Gesellschaft und ihren Aktionären abzuwenden.
Der Antrag war erforderlich, weil das dritte Aufsichtsratsmitglied bislang
weder an einer Sitzung, in der über die künftige Besetzung des Vorstands
hätte entschieden werden sollen, noch an einer entsprechenden
Beschlussfassung im Umlaufverfahren mitgewirkt hat. Der Aufsichtsrat ist
deswegen nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht beschlussfähig.
Wegen der gegenwärtigen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats konnte auch
die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG bislang nicht durch
die Verwaltung einberufen werden. Der Vorstand, der Aufsichtsratsvorsitzende
und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende streben weiterhin an, die
ordentliche Hauptversammlung für einen Tag innerhalb der ersten acht Monate
des Geschäftsjahres einzuberufen und durchzuführen.
Die ordentliche Hauptversammlung wird unter anderem über die Neubesetzung
des Aufsichtsrats zu entscheiden haben, weil der Aufsichtsratsvorsitzende
Franz-Bernd Daum sowie das dritte Aufsichtsratsmitglied ihre
Amtsniederlegung erklärt haben. Auf die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft
vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni 2024 wird insoweit verwiesen.
Der durch die Hauptversammlung neu besetzte Aufsichtsrat wird über die
künftige Besetzung des Vorstands über den 31. August 2024 hinaus zu
entscheiden haben, sofern nicht der beschlussfähige Aufsichtsrat dazu vorher
eine Entscheidung trifft.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand
Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857
Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
Ende der Insiderinformation
---------------------------------------------------------------------------
24.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
Deutschland
Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-Mail: IR@alexanderwerk.com
Internet: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE000A37FTW0
WKN: A37FTW
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf; Freiverkehr in
Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate
Exchange
EQS News ID: 1931553
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1931553 24.06.2024 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX