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APA ots news: "Adieu, altes Konto!" - die neue Ausgabe der FMA-Inforeihe...

27.06.2024 - 10:06:37
APA ots news: "Adieu, altes Konto!" - die neue Ausgabe der FMA-Inforeihe "Reden wir über Geld" erklärt:

Wie die "Übersiedlung" zu einer neuen Bank dank
Kontowechselservice ganz einfach abläuft - ANHANG

Wien (APA-ots) - Der Kontowechsel zu einer Bank mit passenderen
Konditionen, Angeboten oder Filialen kann nach großem Aufwand
aussehen. Doch mit dem Kontowechselservice kann Ihr neues Institut
Ihnen vieles abnehmen und sicherstellen, dass Ihr Gehalt oder Ihre
Pension, Ihre Mietzahlung, Daueraufträge und Lastschriften nahtlos
auf Ihr neues Konto übergehen. Die Informationsreihe "Reden wir über
Geld" der FMA für Verbraucherinnen und Verbraucher erklärt in klarer
und einfacher Sprache, wie das funktioniert.

Vereinfachung dank EU-Richtlinie

Seit 2016 gelten im österreichischen
[Verbraucherzahlungskontogesetz]
(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G
esetzesnummer=20009550) eine Reihe von neuen Bestimmungen, die
Zahlungskonten zugänglicher und besser vergleichbar machen und den
Kontowechsel vereinfachen. Damit wurde eine [Richtlinie der
Europäischen Union]
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32014L00
92) umgesetzt (2014/92/EU), die den Markt für diese Konten
transparenter gestaltet und den Wettbewerb verbessert. Im Jahr 2023
wurden in Österreich 87.024 Zahlungskontowechsel vorgenommen, nach
91.754 im Vorjahr. Die Zahl der Wechsel ist seit 2019 rückläufig.

Ablauf eines Kontowechsels

Folgende Schritte gehören zu einem Kontowechsel:

*   1. Auftragserteilung: Im ersten Schritt eröffnen Sie ein neues 
Konto      bei der Bank Ihrer Wahl und erteilen Ihrer neuen Bank 
einen      Wechselauftrag. Dies geschieht in der Regel durch das 
Ausfüllen eines      Formulars, das Sie von Ihrer neuen Bank 

erhalten.
*   2. Informationsaustausch zwischen den Banken: Ihre neue Bank 
kontaktiert Ihre alte Bank und      fordert die Übertragung aller 
relevanten Daten (z. B. bestehende      Daueraufträge, Lastschriften) 
an. Die alte Bank muss diese Informationen      innerhalb von fünf 

Geschäftstagen an die neue Bank übermitteln.
*   3. Einrichten der Zahlungen: Ihre neue Bank richtet innerhalb von 
fünf      Geschäftstagen nach Erhalt der Informationen alle 
Daueraufträge und      Lastschriften auf dem neuen Konto ein. Die 
neue Bank informiert alle      Zahler (z. B. Arbeitgeber) und 
Zahlungsempfänger (z. B. Energielieferant)      über Ihre neue 

Bankverbindung.
*   4. Kontoschließung (optional): Sie können Ihre alte Bank 
anweisen, das alte      Konto zu schließen. Die alte Bank hat nach 
Erhalt der Anweisung maximal      einen Monat Zeit, das Konto zu 
schließen und ein eventuell verbleibendes      Guthaben auf das neue 

Konto zu übertragen.


Diese und viele weitere nützliche Tipps gibt die neue Ausgabe von
"Reden wir über Geld" mit dem Titel "Adieu, altes Konto!", die [auf
der Website der FMA] (https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/) als
Download bereitsteht.

Rückfragehinweis:
   Finanzmarktaufsicht 
   Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher) 
   +43 (1) 249 59-6010 oder +43 676 8824 9995 
   boris.groendahl@fma.gv.at 


Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0068 2024-06-27/10:00


Quelle: dpa-AFX
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