Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8465 Raiffeisen-Volksbank Tüßling- Unterneukirchen eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.07.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisen-Volksbank Tüßling- Unterneukirchen eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Fritz!-Box-Hersteller AVM muss saftige Geldbuße zahlen

02.07.2024 - 12:20:17
BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat eine hohe Geldbuße gegen den Fritz!-Box-Hersteller AVM verhängt. Das Berliner Unternehmen muss knapp 16 Millionen Euro wegen einer vertikalen Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern zahlen, wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte. "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Firma habe darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. "Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden." Das Verfahren wurde im Einvernehmen mit der Firma beendet - das heißt, dass AVM das zahlen will und keine Rechtsmittel einlegt.

Das Berliner Unternehmen kam im vergangenen Jahr mit 890 Beschäftigten auf einen Umsatz von 580 Millionen Euro, Angaben zum Gewinn machte es nicht. Die 1986 gegründete deutsche Firma verkauft Router, Repeater, Telefone und Smart-Home-Produkte wie digital steuerbare Heizungsregler und Lichter, die Marke hierzu heißt "Fritz!".

Nach Erkenntnissen der Wettbewerbshüter hatten AVM-Beschäftigte mit den Elektronikhändlern nicht nur über Einkaufspreise gesprochen, sondern sich auch über die Endverbraucherpreise und deren Anhebung abgestimmt. AVM-Mitarbeiter hätten die Endverbraucherpreise der Fritz!-Produkte in den Elektronikfachmärkten fortlaufend beobachtet, wobei auch eine spezielle Software eingesetzt worden sei. Nach Intervention von AVM erhöhten die Händler dem Kartellamt zufolge "in vielen Fällen" die Endverbraucherpreise oder sagten dies zu. Nach einem anonymen Hinweis und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete das Kartellamt ein Verfahren ein, im Februar 2022 erfolgte eine Durchsuchung bei AVM.

Firma bedauert "Irritationen"

Nach der Bußgeldentscheidung teilte AVM mit, dass man den stationären Handel in einem sich stark verändernden Markt unterstützt habe, "damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt". Kleinere Händler hätten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben können. Der Online-Verkauf sei zu diesen Konditionen nicht vorgesehen gewesen. "Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das in dieser Form nicht zulässig - es soll dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht", hieß es in der Firmenmitteilung. "Die Geschäftsführung von AVM bedauert, wenn das Vorgehen zu Irritationen geführt hat." Aus ihrer Sicht sei es entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt worden seien. "Die Produkte waren durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar", hieß es von AVM./wdw/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang