Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8516 Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 22.07.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Geislingen-Rosenfeld eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Alle", Zeitraum 1 Tag)

BGH prüft Zinsberechnung für Prämiensparverträge

09.07.2024 - 05:49:00
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wollen Verbraucherschützer am Dienstag (09.00 Uhr) klären lassen, wie die Zinsen bei sogenannten Prämiensparverträgen berechnet werden sollen. Sparerinnen und Sparer erhalten bei solchen Produkten zusätzlich zum variablen Zins eine Prämie, die meist nach Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele dieser Verträge enthalten dabei Klauseln, die Geldhäusern einseitig das Recht einräumen, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu ändern. Der BGH erklärte das aber bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig. Seitdem wird darüber gestritten, wie die Zinsen für diese Produkte zu berechnen sind.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollen nun Klarheit schaffen und den Referenzzinssatz für die Zinsanpassungen erstmals höchstrichterlich festlegen lassen. Sie gehen mit Musterfeststellungsklagen gegen zwei Sparkassen vor, die entsprechende Prämiensparverträge mit Kundinnen und Kunden abgeschlossen haben. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter noch am Dienstag eine Entscheidung fällen. (Az. XI ZR 40/23 und XI ZR 44/23)/jml/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang