Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent13248 Volksbank Emmerich-Rees eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.11.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Emmerich-Rees eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Orientierungswert für Kassenbeiträge 2025 verzögert sich

04.11.2024 - 13:35:24
BERLIN (dpa-AFX) - Die amtliche Festlegung eines Orientierungswerts für die erwartete Anhebung der Kassenkassenbeiträge zum neuen Jahr verzögert sich. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2025 werde "in Kürze im Bundesanzeiger bekanntgegeben", sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin. Laut Gesetz ist die regelmäßige Bekanntgabe eigentlich "jeweils bis zum 1. November" vorgesehen.

Ein Schätzerkreis hatte Mitte Oktober eine rechnerisch erforderliche Anhebung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent ermittelt. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen dann aber noch jeweils für sich. Der amtlich verkündete Durchschnittswert dient dafür als Orientierung, die Krankenkassen können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen.

Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.

Entwurf vorgelegt

Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Das Gremium hatte bei der Vorlage seiner Berechnung mitgeteilt, in der Einnahmenschätzung die gesetzlich vorgegebene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 berücksichtigt zu haben - also den Betrag vom Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Die Regelung für 2025 ist allerdings bislang nicht besiegelt. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, man habe einen Entwurf vorgelegt und gehe davon aus, dass das Kabinett ihn zeitnah beschließe. Die Fortschreibung der Werte erfolge nach gesetzlichen Vorgaben gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr./sam/jr/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang