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Nachrichtenübersicht

EQS-Adhoc: Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen bekannt (deutsch)

28.05.2024 - 16:51:09
Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den Anleihebedingungen bekannt

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EQS-Ad-hoc: BOOSTER Precision Components GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des
schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den
Anleihebedingungen bekannt

28.05.2024 / 16:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die Booster Precision Components GmbH gibt den erfolgreichen Abschluss des
schriftlichen Verfahrens zum Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den
Anleihebedingungen bekannt

Frankfurt a. M., 28. Mai 2024 - Booster Precision Components GmbH (die
"Gesellschaft")
gibt heute den erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Verfahrens (das
"Schriftliche
Verfahren") bekannt, das am 13. Mai 2024 in Bezug auf die ausstehende, bis
zu EUR 60.000.000 vorrangig besicherte, kündbare Anleihe mit Fälligkeit 2026
(ISIN NO0012713520) (die "Anleihe") der Gesellschaft eingeleitet wurde, und
zwar in Bezug auf den Verzicht auf bestimmte Bedingungen in den
Anleihebedingungen, wie in der Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens
vom 13. Mai 2024 (der "Antrag") angegeben.

An dem schriftlichen Verfahren nahm eine ausreichende Anzahl von
Anleihegläubigern teil, um beschlussfähig zu sein. Die erforderliche
Mehrheit der Anleihegläubiger stimmte für die Annahme des Vorschlags.

Die Gesellschaft zahlt den berechtigten Anleihegläubigern die in der
Bekanntmachung des Schriftlichen Verfahrens festgelegte Zustimmungsgebühr in
Höhe von 1,00 Prozent des Nennbetrags je Anleihe (die "Zustimmungsgebühr").
Die Zustimmungsgebühr ist an alle Personen zu zahlen, die am 28. Mai 2024
als direkte eingetragene Eigentümer oder als Bevollmächtigte in den von dem
Wertpapierzentralverwahrer (die "CSD") geführten Aufzeichnungen eingetragen
sind.

Die Zahlung der Zustimmungsgebühr erfolgt am 12. Juni 2024 über das
kontobasierte System der CSD.

Die Bedingungen für die Zahlung der Zustimmungsgebühr sind in der
Bekanntmachung des schriftlichen Verfahrens im Einzelnen aufgeführt und
können auf der Website des Unternehmens (
https://booster-precision.com/en/investor-relations/bond.html) eingesehen
werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Ralph Wagner, Geschäftsführer und Chief Financial Officer, Booster
Precision Components GmbH

E-Mail: ralph.wagner@booster-precision.com

Bei diesen Informationen handelt es sich um Informationen, die das
Unternehmen gemäß der EU-Marktmissbrauchsverordnung (596/2014/EU) zu
veröffentlichen hat. Die Informationen wurden durch die oben genannte
Kontaktperson am 28.05.2024 um 16:00 MESZ zur Veröffentlichung eingereicht.


Ende der Insiderinformation

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28.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    BOOSTER Precision Components GmbH
                   Bockenheimer Landstraße 93
                   60325 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Internet:       https://www.booster-precision.com/
   ISIN:           NO0012713520
   WKN:            A30V3Z
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt; FNSE
   EQS News ID:    1912927




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1912927 28.05.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX
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