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GNW-Adhoc: Robex gibt neues Führungsteam, geplante Veräußerung von Vermögenswerten und Verlängerung des Darlehens mit Taurus vorbehaltlich einer Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD bekannt

21.06.2024 - 15:31:06
^NICHT ZUR VERTEILUNG AN NACHRICHTENAGENTUREN DER VEREINIGTEN STAATEN ODER ZUR
                     VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN
QUEBEC  CITY, June 21, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Robex Resources Inc. (TSXV: RBX)
(?Robex"  oder das ?Unternehmen") hat  einen strategischen Plan angekündigt, der
entwickelt     wurde,     um     -     vorbehaltlich     einer     erfolgreichen

Eigenkapitalfinanzierung - das Ziel zu erreichen, ein führender Goldproduzent in
Westafrika zu werden.
Alle Währungsbeträge in dieser Pressemitteilung sind in kanadischen Dollar (CAD)
ausgedrückt, sofern nicht anders angegeben.
1. HIGHLIGHTS
Dieser strategische Plan umfasst Folgendes: (i) eine Eigenkapitalfinanzierung in
Höhe  von 55 Mio. CAD auf  Basis einer ?Best-Effort"-Vermittlung, einschließlich
einer    Mehrzuteilungsoption    von    15 %;   (ii)   eine   Verlängerung   des
Überbrückungskredits  des Unternehmens in Höhe von 35 Mio. USD mit Taurus Mining
Finance   Fund   No.  2, L.P.  (?Taurus")  bis  zum  22. April  2025; (iii)  die
Neubesetzung  des  Verwaltungsrats  von  Robex  (der  ?Verwaltungsrat")  mit der
Ernennung   von  James  Askew  zum  neuen  Verwaltungsratsvorsitzenden  und  der
Ernennung  von Matthew Wilcox zum Managing Director und Chief Executive Officer;
(iv)  der Verkauf  aller Vermögenswerte  des Unternehmens  in Mali;  und (v) die
Absicht,  eine Notierung  der Stammaktien  von Robex  an der australischen Börse

(?ASX") zu prüfen.
Alle   Elemente   des   strategischen  Plans  stehen  unter  dem  Vorbehalt  des
erfolgreichen  Abschlusses einer  Eigenkapitalfinanzierung. Siehe  den Abschnitt

?Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD" in dieser Pressemitteilung.
Nach  dem  erfolgreichen  Abschluss  der geplanten Eigenkapitalfinanzierung wird
Matthew  Wilcox  das  Unternehmen  leiten,  um  die  Erschließung  des  Kiniero-
Goldprojekts  zu  beschleunigen,  das  voraussichtlich  im vierten Quartal 2025
erstmals  Gold produzieren und  damit ein neues  Pure-Play-Unternehmen in Guinea

werden wird.
2. STRATEGISCHER PLAN VORBEHALTLICH EINER ERFOLGREICHEN EIGENKAPITALFINANZIERUNG
  * Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55 Mio. CAD.
      * Robex hat heute eine geplante Eigenkapitalfinanzierung in Höhe von 55
        Mio. CAD auf der Basis einer ?Best Efforts"-Vermittlung, einschließlich
        einer Mehrzuteilungsoption von 15 %, bekanntgegeben. Die
        Eigenkapitalfinanzierung unterliegt unter anderem der Genehmigung durch
        die TSX Venture Exchange (die ?TSXV").
      * Das Unternehmen beabsichtigt, den gesamten Nettoerlös aus der
        Eigenkapitalfinanzierung für die Entwicklung des Kiniero-Projekts zu
        verwenden, einschließlich folgender Tätigkeiten: (i) die
        Weiterentwicklung der frühen Arbeitsprogramme und die Beschaffung von
        Material mit langer Vorlaufzeit; (ii) eine Teilzahlung an Taurus in Höhe
        von 15 Millionen USD im Rahmen der geänderten Überbrückungsfazilität in
        Höhe von 35 Mio. USD (siehe unten unter ?Verlängerung der Taurus-
        Überbrückungsfazilität bis April 2025"); (iii) die Auffüllung des
        Mansounia-Projekts und andere Explorationsausgaben; (iv) die
        Finanzierung der aktualisierten Machbarkeitsstudie für Kiniero, die das
        Mansounia-Grundstück sowie weitere Gruben- und Prozessoptimierungen
        einschließt; und (v) allgemeine und administrative Ausgaben sowie
        Betriebskapital.
      * Die geplante Eigenkapitalfinanzierung unterliegt der Bedingung, dass die
        endgültigen Verträge bezüglich der Verlängerung der
        Überbrückungsfazilität (wie unten definiert) vor dem Abschluss der
        geplanten Eigenkapitalfinanzierung unterzeichnet werden.
      * Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen der Eigenkapitalfinanzierung
        sind der heutigen Pressemitteilung des Unternehmens zu entnehmen, die im
        Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca
        (http://www.sedarplus.ca) und auf der Website des Unternehmens unter
        www.robexgold.com (http://www.robexgold.com) abrufbar ist.
  * Verlängerung der Taurus-Überbrückungsfazilität.
      * Robex und Taurus haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, die aktuelle
        Überbrückungsfazilität in Höhe von 35 Mio. USD bis zum 22. April 2025 zu
        verlängern (die ?Verlängerung der Überbrückungsfazilität"). Die
        endgültigen Verträge werden voraussichtlich am oder vor dem 21. Juni
        2024 unterzeichnet, wobei die aktuellen Bedingungen noch der Genehmigung
        durch die TSXV unterliegen. Die wesentlichen Bedingungen der
        Verlängerung werden voraussichtlich sein:
          * Fälligkeit: Verlängerung um 10 Monate bis zum 22. April 2025 (vom
            21. Juni 2024);
          * Betrag der Fazilität: Reduzierung von 35 Mio. USD auf 20 Mio. USD;
          * Verlängerungsgebühr von 0,75 %;
          * Verzichtsgebühr von 1,00 %;
          * Zinssatz von 10 % pro Jahr (unverändert);
          * Lizenzgebühr von 0,25 % ohne Obergrenze (von einer Obergrenze von
            1,5 Mio. Unzen), einschließlich eines Rückkaufmechanismus, der
            bestimmten Bedingungen unterliegt;
          * Sicherheiten, Auflagen, zulässige Verschuldung und andere
            Bedingungen bleiben unverändert;
          * Verlängerung der bestehenden 2,25 Mio. Optionsscheine auf den Erwerb
            von Stammaktien mit einer Laufzeit von 4 Jahren ab dem Zeitpunkt der
            Verlängerung der Überbrückungsfazilität; und
          * Ausgabe von 3,5 Mio. neuen Optionsscheinen auf den Erwerb von
            Stammaktien zu Bedingungen, die noch zu besprechen und von der TSXV
            zu genehmigen sind.
      * Die hier (und in der zweiten Pressemitteilung des Unternehmens mit dem
        Datum dieses Dokuments) beschriebene Eigenkapitalfinanzierung wird Robex
        mit ausreichender Liquidität ausstatten, um seine kurzfristigen
        Verpflichtungen im Rahmen der Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu
        erfüllen. Es kann nicht zugesichert werden, dass Robex ohne eine weitere
        erfolgreiche Finanzierung über ausreichende Mittel verfügen wird, um
        Taurus den geschuldeten Betrag vor dem Fälligkeitsdatum der Verlängerung
        der Überbrückungsfazilität vollständig zurückzuzahlen.
  * Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director.
      * Ernennung von Matthew Wilcox zum CEO und Managing Director sowie zum
        Mitglied des Verwaltungsrats.
      * Aurélien Bonneviot tritt als CEO und Verwaltungsratsmitglied zurück,
        bleibt aber als General Manager Strategy and Business Development bei
        Robex, um den Übergang und die Wachstumsstrategie zu überwachen.
  * Der neue Verwaltungsrat wird von James Askew (Vorsitzender) geleitet.
      * Der Verwaltungsrat wird auf sechs Mitglieder verkleinert und besteht aus
        James Askew (Verwaltungsratsvorsitzender), John Dorward, Howard Golden,
        Thomas Lagrée und Gérard de Hert, allesamt nicht-geschäftsführende
        Verwaltungsratsmitglieder, sowie Matthew Wilcox, Managing Director
        (zusammen die ?neuen Verwaltungsratsmitglieder").
      * Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder werden mit dem erfolgreichen
        Abschluss der Eigenkapitalfinanzierung aus dem Verwaltungsrat
        ausscheiden: Richard R. Faucher, Claude Goulet, Aurélien Bonneviot,
        Matthew Sharples, Georges Cohen, Benjamin Cohen und Julien Cohen
        (zusammen die ?ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder") und die neuen
        Verwaltungsratsmitglieder, soweit sie nicht bereits
        Verwaltungsratsmitglieder sind, werden mit Wirkung von diesem Datum zu
        Verwaltungsratsmitgliedern ernannt.
      * Vorbehaltlich des Abschlusses der Eigenkapitalfinanzierung werden sich
        die neuen Verwaltungsratsmitglieder darüber hinaus auf der
        bevorstehenden Jahreshauptversammlung des Unternehmens am 27. Juni 2024
        (die ?Versammlung") zur Wahl stellen, wie im Informationsrundschreiben
        der Geschäftsführung des Unternehmens vom 17. Mai 2024 (das
        ?Rundschreiben") beschrieben. Jedes gewählte Verwaltungsratsmitglied
        bleibt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung oder bis zur Wahl oder
        Ernennung eines Nachfolgers im Amt.
  * Desinvestition von Vermögenswerten in Mali.
      * Nach einem strategischen Überprüfungsprozess, an dem mehrere Parteien
        beteiligt waren, führt Robex Gespräche mit einem privaten
        westafrikanischen Unternehmen, das alle Vermögenswerte des Unternehmens
        in Mali, einschließlich der Nampala-Mine, erwerben möchte. Bei dem
        potenziellen Käufer handelt es sich um ein erfahrenes Unternehmen, das
        eine Mine in Mali betreibt, und die geplante Transaktionsstruktur sieht
        einen Zahlungsaufschub ab Abschluss vor.
      * Die Transaktion unterliegt einer bestätigenden Due-Diligence-Prüfung,
        der Genehmigung durch die TSXV und den üblichen Bedingungen für diese
        Art von Transaktion, einschließlich des Erhalts aller erforderlichen
        Unternehmens-, Aktionärs- und behördlichen Genehmigungen.
      * Der Grund für die Transaktion in Mali ist die Konzentration auf die
        Entwicklung des Vorzeigeprojekts Kiniero des Unternehmens in Guinea.
      * Die Leser werden darauf hingewiesen, dass es keine Gewissheit gibt und
        das Unternehmen keine Zusicherung geben kann, dass eine endgültige
        Vereinbarung erzielt wird und dass die Bedingungen für den Abschluss des
        Verkaufs der Vermögenswerte in Mali erfüllt werden oder, falls sie
        erfüllt werden, wann sie erfüllt werden.
  * Notierung an der ASX.
      * Robex prüft die Möglichkeiten einer Notierung seiner Stammaktien an der
        ASX, um Zugang zum australischen Kapitalmarkt zu erhalten und das
        langfristige Wachstum zu unterstützen. Robex geht davon aus, dass das
        Verfahren bis zu sechs Monate dauern wird.

3. ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Matthew Wilcox, Managing Director und Chief Executive Officer
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Managing Director und Chief Executive
Officer von Tietto Mineral Limited (?Tietto")
Nicht unabhängig - Neuer Managing Director und Chief Executive Officer
Matthew Wilcox war bis vor kurzem Managing Director und Chief Executive Officer
von Tietto, einem Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen, wo er den Bau
der  Goldmine Abujar mit  einer Kapazität von  5,3 Mio. Tonnen pro Jahr (?Mtpa")
leitete.  Am 24. Mai 2024 trat Herr Wilcox  nach der Übernahme durch die Zhaojin

Mining Industry Company Limited von seiner Position als CEO zurück.
Vor  seinem  Eintritt  bei  Tietto  im  Jahr  2021 spielte Herr Wilcox als Chief
Development   Officer   bei   West   African   Resources,   einem  aufstrebenden
Goldproduzenten,  eine Schlüsselrolle bei der Überwachung des Baus der Sanbrado-
Goldmine.  Bei Nordgold  war er  außerdem Projektleiter  für den Bau des 4-Mtpa-
Bissa-Goldprojekts  und  des  8-Mtpa-Bouly-Goldprojekts,  beide in Burkina Faso,

General Manager des 6-Mtpa-LEFA-Goldprojekts in Guinea und Projektleiter für den
Bau des 12-Mtpa-Gross-Goldprojekts in Sibirien, Russland.
Matthew Wilcox wird sein Bauteam in Kürze benennen.
James Askew, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Wohnsitz: Denver, USA
Hauptberufliche Tätigkeit: Nicht-geschäftsführender Vorsitzender von Federation
Mining
Unabhängig
Jim   Askew   ist   ein  erfahrener  Bergbauingenieur  mit  mehr  als  45 Jahren
internationaler  Erfahrung in der Branche als Direktor und Geschäftsführer einer
Reihe   von   australischen   und   internationalen   börsennotierten  Bergbau-,

Bergbaufinanzierungs- und anderen bergbaubezogenen Unternehmen.
Herr  Askew  war  Gründungsdirektor  von  Evolution  Mining,  Sino  Gold, Yamana
Resources,  Asian Mineral Resources,  Ausdrill Limited und  West Wits Mining. Zu
den  weiteren  Aufgaben  von  James  Askew  gehörten  die  des  Vorsitzenden von
OceanaGold,  PMI  Gold,  London  Mining  und  des  CEO von Climax Mining, Golden
Shamrock  Mines, Black Range Minerals, Golden Star Resources und Rayrock Inc. Zu
Beginn  seiner Karriere gründete  er James Askew  Associates (jetzt umbenannt in
AMC,  eine  internationale  Bergbauberatung),  Rock  Instruments und James Askew
Redpath.  Herr Askew war CEO von  Golden Shamrock Mines (1986-96), das Iduapriem
in  Ghana erschloss und Siguiri in Guinea entdeckte, sowie Eigentümer der Cobar-
Kupfermine  in Australien  und der  CAM-Eisenerzmine in  Spanien. Herr Askew war

auch Mitglied des Beirats der Fonds Pala und La Mancha, PE.
Derzeit  ist er Verwaltungsratsvorsitzender von Syrah Resources (ASX) und nicht-
geschäftsführendes  Verwaltungsratsmitglied von Evolution  Mining (ASX), nachdem
er    Anfang    2023 von    seiner    Funktion    als   nicht-geschäftsführendes

Verwaltungsratsmitglied bei Endeavour Mining zurückgetreten war.
John Dorward, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited
Unabhängig
Herr Dorward ist geschäftsführender Vorsitzender von Ausgold Limited
Herr  Dorward  war  von  2012 bis  zur  Übernahme des Unternehmens durch Fortuna
Silver  Mines Inc. im Jahr  2021 im Rahmen eines Aktientauschs  im Wert von 884
Mio.  USD President, CEO und Director  von Roxgold Inc., einem Goldexplorations-

und Erschließungsunternehmen mit Sitz in Toronto.
Herr Dorward leitete das Team von Roxgold beim Bau der unterirdischen Goldmine
Yaramoko in Burkina Faso.
Zuvor  war  er  unter  anderem  als  Vice-President  of Business Development bei
Fronteer  Gold  Inc.  tätig,  einem  ehemals  an  der  TSX  und  AMEX  notierten
Bergbauunternehmen  mit  Gold-  und  Uranprojekten  in  den  USA, Kanada und der
Türkei,  wo er  maßgeblich an  der Aushandlung  der Übernahme  durch die Newmont
Corporation  für 2,3 Mrd. USD beteiligt war. Er war auch Chief Financial Officer
von   Mineral   Deposits   Ltd,   einem   an   der   ASX   und   TSX   notierten
Bergbauentwicklungsunternehmen    mit    Gold-   und   Mineralsandprojekten   im
westafrikanischen  Senegal, wo  er den  TSX-Börsengang in  Höhe von  50 Mio. USD
zusammen  mit einer Projektfinanzierung in Höhe von  75 Mio. USD für den Bau des

Sabodala-Goldprojekts leitete.
Davor  hatte  er  leitende  Positionen  bei den australischen Bergbauunternehmen
Leviathan  Resources  Limited  und  MPI  Mines  Limited inne und war Manager für

Projektfinanzierung bei Bankwest in Perth und Melbourne tätig.
Howard Golden, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied
Wohnsitz: Perth, Australien
Hauptberufliche Tätigkeit: Ehemaliger Corporate Exploration Manager von Tietto
Unabhängig
Herr Golden verfügt über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Bergbauindustrie auf
sechs  Kontinenten.  Er  war  in  leitenden  Positionen  bei einigen der größten
Bergbauunternehmen  der  Welt  tätig  und  war  maßgeblich an der Entdeckung der

Erzlagerstätten Syama, Oyu Tolgoi, Agbaou und West Musgrave beteiligt.
Vor  seiner  derzeitigen  Tätigkeit  als  Senior  Advisor, Critical Minerals bei
Getech,  einem Unternehmen, das auf die  Suche und Erschließung von Energie- und
Mineralressourcen  spezialisiert ist, war Herr Golden von 2019 bis 2022 globaler
Explorationsmanager   bei  Nordgold,  wobei  sich  seine  Projekte  auf  Afrika,
Südamerika,  Kanada  und  Russland  erstreckten.  Herr  Golden  war außerdem als

General Manager Exploration bei Rio Tinto für die Entdeckung und Akquisition von
Ressourcen  in Zentral- und Westafrika  verantwortlich. Vor seiner Tätigkeit bei
Rio  Tinto  war  er  drei  Jahre  lang  als Regional Director of Exploration bei

Kinross Gold Corporation in Russland tätig, wo er unter anderem für die Erhöhung
der   Goldreserven  des  Unternehmens  durch  die  Entdeckung,  Identifizierung,
Akquisition  und  wirtschaftliche  Bewertung  von  Goldlagerstätten  in Russland
verantwortlich  war.  Darüber  hinaus  war  er Chefgeophysiker bei WMC Resources
Limited  in Australien  und 18 Jahre  lang leitender  Geowissenschaftler bei BHP
Minerals.  Herr Golden kann auf eine weltweite Erfolgsbilanz bei der Leitung von
multidisziplinären  Explorationsprogrammen  in  verschiedenen  Klimazonen, unter

verschiedenen Bedingungen und mit unterschiedlichen Vorschriften verweisen.
4. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE NEUEN VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER
Auf  der  Grundlage  der  von  jedem  neuen  Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen  trifft auf  keines der  neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes
zu:  (a) Das  Verwaltungsratsmitglied ist  zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung
oder  war in  den letzten  zehn Jahren  Verwaltungsratsmitglied, Chief Executive
Officer  oder  Chief  Financial  Officer  eines  Unternehmens  und war in dieser
Funktion:  (i)  Gegenstand  einer  Unterlassungsverfügung  oder  einer ähnlichen
Verfügung  oder einer Verfügung, die dem  betreffenden Unternehmen den Zugang zu
einer  Ausnahmeregelung  im  Rahmen  der Wertpapiergesetzgebung verweigerte, die
jeweils  für einen Zeitraum von mehr  als 30 aufeinanderfolgenden Tagen in Kraft
war  (eine  ?Verfügung");  oder  (ii)  Gegenstand  einer Verfügung, die erlassen
wurde,     nachdem     das     neue     Verwaltungsratsmitglied    nicht    mehr
Verwaltungsratsmitglied,  Chief Executive  Officer oder  Chief Financial Officer
war,  und  die  aus  einem  Ereignis  resultierte, das eintrat, während das neue

Verwaltungsratsmitglied in seiner Eigenschaft als Verwaltungsratsmitglied, Chief
Executive Officer oder Chief Financial Officer tätig war; (b) das
Verwaltungsratsmitglied ist zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung oder innerhalb
der  letzten zehn Jahre ein Verwaltungsratsmitglied oder Executive Officer eines
Unternehmens,  das während  der Tätigkeit  des neuen Verwaltungsratsmitglieds in
dieser  Funktion oder innerhalb  eines Jahres nach  Beendigung der Tätigkeit des

neuen Verwaltungsratsmitglieds in dieser Funktion in Konkurs gegangen ist, einen
Antrag   gemäß   der  Konkurs-  oder  Insolvenzgesetzgebung  gestellt  hat  oder
Gegenstand  eines Verfahrens, einer  Vereinbarung oder eines  Vergleichs mit den
Gläubigern  war  oder  ein  solches  Verfahren  eingeleitet hat oder für das ein
Insolvenzverwalter,   Zwangsverwalter  oder  Treuhänder  zur  Verwaltung  seines

Vermögens bestellt wurde; oder (c) das Verwaltungsratsmitglied ist innerhalb der
letzten  zehn Jahre in  Konkurs gegangen, hat  gemäß den Rechtsvorschriften über
Konkurs   oder  Insolvenz  einen  Antrag  gestellt  oder  war  Gegenstand  eines

Verfahrens, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs mit den Gläubigern oder hat
ein   solches  Verfahren  eingeleitet  bzw.  es  wurde  ein  Insolvenzverwalter,
Zwangsverwalter     oder    Treuhänder    für    das    Vermögen    des    neuen

Verwaltungsratsmitglieds bestellt.
Auf  der  Grundlage  der  von  jedem  neuen  Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen  trifft auf  keines der  neuen Verwaltungsratsmitglieder Folgendes
zu:  (a) das Verwaltungsratsmitglied  ist oder war  Gegenstand einer Strafe oder
Sanktion,  die von einem Gericht im Zusammenhang mit Wertpapiergesetzen oder von
einer      Wertpapieraufsichtsbehörde     verhängt     wurde,     oder     einer
Vergleichsvereinbarung   mit  einer  Wertpapieraufsichtsbehörde;  oder  (b)  das
Verwaltungsratsmitglied  ist  oder  war  Gegenstand  einer sonstigen Strafe oder
Sanktion,  die von einem Gericht oder  einer Aufsichtsbehörde verhängt wurde und

die ein vernünftiger Wertpapierinhaber bei der Entscheidung, ob er für ein neues
Verwaltungsratsmitglied stimmen soll, wahrscheinlich als wichtig erachten würde.
Auf  der  Grundlage  der  von  jedem  neuen  Verwaltungsratsmitglied vorgelegten
Informationen   hat   keines  der  neuen  Verwaltungsratsmitgliedern  oder  ihre
jeweiligen  Partner oder verbundenen Unternehmen: (a) ein wesentliches, direktes
oder   indirektes  Interesse  an  einer  Transaktion  seit  Beginn  des  letzten
abgeschlossenen   Geschäftsjahres  des  Unternehmens  oder  an  einer  geplanten
Transaktion,  die wesentliche Auswirkungen auf  das Unternehmen oder eine seiner
Tochtergesellschaften  hat oder haben würde; oder (b) ein wesentliches, direktes
oder  indirektes Interesse durch wirtschaftliches  Eigentum an Wertpapieren oder

auf andere Weise an einer Angelegenheit, über die auf der Versammlung abgestimmt
werden soll, mit Ausnahme der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern.
5. EINZELHEITEN ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Das  Rundschreiben wurde an  die Aktionäre versandt  und ist online auf Englisch
unter                                          www.envisionreports.com/Robex2024
(http://www.envisionreports.com/Robex2024)    und    auf    Französisch    unter

www.envisionreports.com/Robex2024FR (http://www.envisionreports.com/Robex2024FR)
sowie  auf  SEDAR+  unter  dem  Profil  des  Unternehmens unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca)  verfügbar. Mit Ausnahme der oben beschriebenen Punkte
bleibt   das  Rundschreiben  gegenüber  der  Version,  die  den  Aktionären  des

Unternehmens zugestellt und zuvor auf SEDAR+ veröffentlicht wurde, unverändert.
Das  Rundschreiben und das  Vollmachtsformular, die zuvor  in Verbindung mit der
Versammlung  an  die  eingetragenen  Aktionäre  versandt wurden, ermächtigen die
Geschäftsleitung  (oder  eine  andere  Person,  die  darin  als Bevollmächtigter
benannt  wird), über Änderungen  oder Abweichungen von  Angelegenheiten, die der

Versammlung vorgelegt werden, abzustimmen. Das Management beabsichtigt, sich auf
die  im Rundschreiben  und im  Vollmachtsformular erteilte Ermessensvollmacht zu
stützen,   um   FÜR   die   Wahl  der  neuen  Verwaltungsratsmitglieder  in  den
Verwaltungsrat  zu stimmen, zusammen mit  den anderen im Rundschreiben genannten

Kandidaten (mit Ausnahme der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder).
Wenn  ein  eingetragener  Aktionär  eine  Stimmrechtsvollmacht an das Management
erteilt  hat und nicht  wünscht, dass auf  diese Weise abgestimmt  wird, kann er
seine  Stimmrechtsvollmacht  jederzeit  wie  folgt  widerrufen,  bevor  von  ihr
Gebrauch  gemacht wird:  (a) durch  Hinterlegung eines  schriftlichen Dokuments,
einschließlich  eines  anderen  ausgefüllten  Vollmachtsformulars,  das  von dem
eingetragenen    Aktionär    oder    seinem    schriftlich   oder   elektronisch
bevollmächtigten   Vertreter   oder,   wenn   der   eingetragene  Aktionär  eine
Gesellschaft  ist,  von  einem  bevollmächtigten Vertreter oder Bevollmächtigten
dieser  Gesellschaft ausgefertigt wurde, oder durch Übermittlung eines mit einer
elektronischen  Signatur versehenen  Widerrufs per  Fax oder  auf elektronischem
Wege  an  den  Hauptsitz  der  Gesellschaft  in Édifice Le Delta 1, 2875 Laurier
Boulevard,  Suite 1000, Québec, Québec, Kanada, G1V 2M2, jederzeit vor 17:00 Uhr
(EST)  am letzten Geschäftstag vor dem  Tag der Versammlung oder einer Vertagung

der Versammlung, oder (b) auf jede andere gesetzlich zulässige Weise.
Wenn ein nicht eingetragener oder ein wirtschaftlicher Aktionär seine zuvor
erteilten Abstimmungsinstruktionen widerrufen möchte, muss er sich an den Broker
oder  einen sonstigen  Vermittler wenden,  dem er seine Abstimmungsinstruktionen
übermittelt   hat,  und  alle  anwendbaren  Anforderungen  dieses  Brokers  oder
Vermittlers  erfüllen. Ein  Broker oder  sonstiger Vermittler ist möglicherweise
nicht  in der  Lage, die  Abstimmungsinstruktionen zu  widerrufen, wenn  er eine
unzureichende  Mitteilung über den Widerruf erhält, und jeder nicht eingetragene
Aktionär,  der  seine  Abstimmungsinstruktionen  widerrufen  möchte, sollte sich
rechtzeitig  mit einem solchen  Broker oder Vermittler  in Verbindung setzen, um
sicherzustellen,  dass  sein  Widerruf  der  Abstimmungsinstruktionen  empfangen

wurde.
Wenn Sie als eingetragener Aktionär Ihre Kontrollnummer für den Zugang zur
Versammlung verwenden und die Bedingungen akzeptieren, widerrufen Sie alle zuvor
erteilten   Stimmrechtsvollmachten   für   die   Versammlung  und  erhalten  die
Möglichkeit,  über die  auf der  Versammlung vorgelegten Tagesordnungspunkte per

Online-Abstimmung abzustimmen.
Wenn   Sie   Fragen  zu  den  Informationen  im  Rundschreiben  oder  in  dieser
Pressemitteilung  haben oder  Unterstützung beim  Ausfüllen des Vollmachts- oder
Weisungsformulars  benötigen, wenden  Sie sich  bitte an  Ihre Finanz-, Rechts-,

Steuer- oder sonstigen professionellen Berater.
Für weitere Informationen
ROBEX RESOURCES INC.
Aurélien Bonneviot, Chief Executive Officer
Stanislas Prunier, Investor Relations and Corporate Development
+1 581 741-7421
E-Mail: investor@robexgold.com (mailto:investor@robexgold.com)
www.robexgold.com (http://www.robexgold.com)
ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung enthalten ?zukunftsgerichtete
Aussagen"   und   ?zukunftsgerichtete  Informationen"  im  Sinne  der  geltenden
kanadischen   Wertpapiergesetze   (hierin   als   ?zukunftsgerichtete  Aussagen"
bezeichnet).  Zukunftsgerichtete Aussagen werden  gemacht, um Informationen über
die   aktuellen  Erwartungen  und  Pläne  des  Managements  bereitzustellen  und
Investoren   und  anderen  ein  besseres  Verständnis  der  Geschäftspläne,  der

finanziellen Performance und der Lage des Unternehmens zu ermöglichen.
Aussagen  in dieser  Pressemitteilung, die  Schätzungen, Erwartungen, Prognosen,
Ziele,  Vorhersagen, Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des
Managements  beschreiben, können ?zukunftsgerichtete Aussagen"  sein und sind an
der  Verwendung des  Konjunktivs oder  zukunftsgerichteter Aussagen zu erkennen,
wie   z. B.   ?anstreben",   ?antizipieren",  ?annehmen",  ?glauben",  ?können",
?erwägen",  ?fortsetzen", ?könnten",  ?schätzen", ?erwarten", ?prognostizieren",
?zukünftig",  ?Prognose",  ?anleiten",  ?Hinweis",  ?beabsichtigen",  ?Absicht",
?wahrscheinlich",    ?möglicherweise",    ?könnte",   ?Zielsetzung",   ?Chance",
?Aussicht",  ?Plan",  ?Potenzial",  ?sollte",  ?Strategie",  ?Ziel", ?wird" oder
?würde"  oder  die  Verneinung  davon  oder  andere  Variationen  davon.  Zu den
zukunftsgerichteten  Aussagen zählen auch alle  anderen Aussagen, die sich nicht
auf  historische Fakten beziehen. Solche  Aussagen können unter anderem Aussagen
zu  folgenden  Punkten  beinhalten:  das  Ziel  des  Unternehmens, ein führender
Goldproduzent   in   Westafrika   zu   werden;  den  wahrgenommenen  zukünftigen

Aktionärswert der Stammaktien; den wahrgenommenen Wert und das weitere Potenzial
des Kiniero-Goldprojekts; die Schätzung der Mineralressourcen und
Mineralreserven des Unternehmens (in der Bedeutung, die diesen Ausdrücken in den
Definitionsstandards  für  Mineralressourcen  und  Mineralreserven  des Canadian
Institute   of  Mining  Metallurgy  and  Petroleum  (?CIM-Definitionsstandards")
zugeschrieben  wird und  die in  das National  Instrument 43-101 -  Standards of

Disclosure for Mineral Projects (?NI 43-101") aufgenommen wurden); die Fähigkeit
des Unternehmens, seinen strategischen Plan erfolgreich umzusetzen,
einschließlich durch die Wahl der neuen Verwaltungsratsmitglieder; die Fähigkeit
des   Unternehmens,   das  Kiniero-Goldprojekt  auf  Basis  der  Ergebnisse  der
diesbezüglichen  Machbarkeitsstudie (in der Bedeutung, die diesem Ausdruck in NI
43-101 zugeschrieben  wird) erfolgreich voranzutreiben, wobei diese aktualisiert
werden  kann, und zwar  in Übereinstimmung mit  dem überarbeiteten Zeitplan, der
zuvor  vom Unternehmen  bekanntgegeben wurde;  die potenzielle  Erschließung und
Ausbeutung  der bestehenden Mineralkonzessionsgebiete und des Geschäftsplans des
Unternehmens,    einschließlich    des   Abschlusses   von   Machbarkeitsstudien
(einschließlich  der aktualisierten Machbarkeitsstudie in Bezug auf das Kiniero-
Goldprojekt)  oder des  Treffens von  diesbezüglichen Produktionsentscheidungen;
die  zukünftige finanzielle oder betriebliche  Leistung des Unternehmens und des
Kiniero-Goldprojekts;  das Explorationspotenzial  und die  Möglichkeiten auf den

Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, (i)
endgültige  Verträge bezüglich des Verkaufs aller seiner Vermögenswerte in Mali,
einschließlich  des Nampala-Projekts, abzuschließen und die Genehmigung der TSXV
sowie  jegliche in diesem  Zusammenhang erforderliche Unternehmensgenehmigung zu
erhalten,  oder (ii) eine Vereinbarung mit den Behörden von Mali zu erzielen, um

einen nachhaltigen neuen steuerlichen Rahmen für das Unternehmen zu schaffen und
die  nachhaltige  Fortsetzung  der  Aktivitäten  des  Unternehmens sowie weitere
Explorationsinvestitionen   bei   Nampala   zu   ermöglichen;   den  Umfang  der
Eigenkapitalfinanzierung;   den   Erhalt   aller   erforderlichen   behördlichen

Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Eigenkapitalfinanzierung durch
die  TSXV; den Abschluss  der Eigenkapitalfinanzierung und  des Zeitplans dafür;
die  beabsichtigte Verwendung des Nettoerlöses aus der Eigenkapitalfinanzierung;
und  die  Fähigkeit  des  Unternehmens,  endgültige  Verträge  in  Bezug auf die

Verlängerung der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen sowie
die diesbezügliche Genehmigung der TSXV zu erhalten.
Zukunftsgerichtete  Aussagen  und  zukunftsgerichtete  Informationen beruhen auf
bestimmten  Annahmen  und  anderen  wichtigen  Faktoren,  die,  falls  sie nicht
zutreffen,  dazu führen  könnten, dass  die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen
oder  Erfolge  des  Unternehmens  wesentlich  von  den  zukünftigen Ergebnissen,
Leistungen  oder Erfolgen abweichen, die  in solchen Aussagen oder Informationen
zum  Ausdruck gebracht oder impliziert werden.  Es kann nicht garantiert werden,
dass  sich  solche  Aussagen  oder  Informationen  als  richtig erweisen. Solche
Aussagen  und  Informationen  beruhen  auf  zahlreichen  Annahmen, darunter: die
Fähigkeit,  die Pläne des Unternehmens in Bezug auf das Kiniero-Goldprojekt, wie
sie  in der  Machbarkeitsstudie in  Bezug auf  dieses Projekt dargelegt sind, in
ihrer  aktualisierten  Form  umzusetzen,  und  zwar  in  Übereinstimmung mit dem
überarbeiteten  Zeitplan, der zuvor  vom Unternehmen bekannt  gegeben wurde; den
Abschluss    von    Machbarkeitsstudien   (einschließlich   der   aktualisierten
Machbarkeitsstudie  in Bezug auf  das Kiniero-Goldprojekt) oder  das Treffen von

Produktionsentscheidungen in Bezug auf die bestehenden Mineralkonzessionsgebiete
des   Unternehmens;  den  Zugang  des  Unternehmens  zu  Finanzmitteln,  um  die
Investitionsausgaben   für   die   Erschließung   des   Kiniero-Goldprojekts  zu

finanzieren; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin das erforderliche Kapital
zur  Finanzierung seines Betriebs aufzubringen;  die Fähigkeit des Unternehmens,
seinen  strategischen Plan erfolgreich umzusetzen, einschließlich durch die Wahl
der  neuen Direktoren; die Fähigkeit des  Unternehmens, seine Stammaktien an der
ASX  zu notieren; die Fähigkeit  des Unternehmens, eine endgültige Dokumentation
zu  akzeptablen Bedingungen oder überhaupt mit  den Behörden von Guinea in Bezug
auf     das     Kiniero-Goldprojekt    abzuschließen,    einschließlich    einer
Bergbaukonvention;  die Fähigkeit  des Unternehmens,  (i) endgültige Verträge in
Bezug  auf den  Verkauf all  seiner Vermögenswerte  in Mali,  einschließlich des
Nampala-Projekts,  zu treffen und abzuschließen  oder (ii) eine Vereinbarung mit
den  Behörden  von  Mali  zu  treffen,  um einen nachhaltigen neuen steuerlichen
Rahmen  für  das  Unternehmen  zu  schaffen  und die nachhaltige Fortsetzung der

Aktivitäten des Unternehmens und weitere Explorationsinvestitionen in Nampala zu
ermöglichen;  die Fähigkeit des Unternehmens,  endgültige Verträge bezüglich der
Verlängerung  der Überbrückungsfazilität zu treffen und diese abzuschließen; die
Fähigkeit  des Unternehmens, den Restbetrag  des Überbrückungskredits von Taurus
am  neuen Fälligkeitsdatum  zurückzuzahlen; die  Fähigkeit des Unternehmens, die

endgültige Dokumentation bezüglich der Projektfinanzierungsfazilität in Höhe von
115 Mio.    USD    für    das    Kiniero-Goldprojekt    (einschließlich    einer
Kostenüberschreitungsfazilität   in   Höhe   von  15 Mio.  USD)  zu  annehmbaren
Bedingungen  oder überhaupt abzuschließen und die aufschiebenden Bedingungen für
den  Abschluss  und  die  Vorschüsse  im  Rahmen  dieser  Fazilität  zu erfüllen
(einschließlich  der  Erfüllung  der  verbleibenden  üblichen Due-Diligence- und
sonstigen  Bedingungen  und  Genehmigungen);  die  Fähigkeit  des  Unternehmens,
rechtzeitig  alle  erforderlichen  Genehmigungen  zu  erhalten, um die in dieser
Mitteilung  beschriebenen Transaktionen  abzuschließen und  seinen strategischen
Plan  erfolgreich umzusetzen, einschließlich der  gemäß den Richtlinien der TSXV
erforderlichen  Genehmigungen; die  Fähigkeit des  Unternehmens, seine geplanten
Explorations-  und Erschließungsprogramme  auf seinen Mineralkonzessionsgebieten
abzuschließen;  das Ausbleiben  widriger Umstände  beim Kiniero-Goldprojekt; das
Ausbleiben   unvorhergesehener   betrieblicher   Verzögerungen;  das  Ausbleiben
wesentlicher   Verzögerungen   bei  der  Erlangung  oder  Aufrechterhaltung  der
erforderlichen  Genehmigungen; das Verbleiben des  Goldpreises auf einem Niveau,
das  Kiniero-Goldprojekt rentabel  macht; die  Fähigkeit, die Mineralressourcen-
und  Mineralreservenschätzungen  zu  realisieren;  und Annahmen hinsichtlich der
gegenwärtigen  und  zukünftigen  Geschäftsstrategien,  der  lokalen und globalen
geopolitischen  und wirtschaftlichen Bedingungen  sowie des Umfelds,  in dem das

Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein wird.
Bestimmte   wichtige  Faktoren  könnten  dazu  führen,  dass  die  tatsächlichen
Ergebnisse,  Leistungen  oder  Erfolge  des  Unternehmens  wesentlich  von jenen
abweichen,   die   in   den   zukunftsgerichteten   Aussagen   enthalten   sind,
einschließlich,   aber   nicht   beschränkt   auf:   geopolitische  Risiken  und
Sicherheitsprobleme   im   Zusammenhang  mit  seinen  Betrieben  in  Westafrika,

einschließlich der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte durchzusetzen, und
der  Möglichkeit von  zivilen Unruhen  und zivilem  Ungehorsam; Schwankungen des
Goldpreises;   Beschränkungen  hinsichtlich  der  Schätzungen  des  Unternehmens
hinsichtlich  Mineralreserven und  Mineralressourcen; die  spekulative Natur der

Mineralexploration und -erschließung; der Ersatz der erschöpften Mineralreserven
des  Unternehmens;  die  begrenzte  Anzahl  an  Projekten  des Unternehmens; das
Risiko,  dass das  Kiniero-Goldprojekt nie  die Produktionsphase  erreicht (auch
aufgrund  mangelnder Finanzierung);  der Kapitalbedarf  des Unternehmens und der
Zugang   zu   Finanzmitteln;   Änderungen   von   Gesetzen,   Vorschriften   und
Rechnungslegungsstandards,  denen  das  Unternehmen  unterliegt,  einschließlich
Umwelt-,  Gesundheits-  und  Sicherheitsstandards,  und die Auswirkungen solcher
Gesetze,  Vorschriften  und  Standards  auf  die  Aktivitäten  des Unternehmens;
Beteiligungen  und an  Dritte zu  zahlende Lizenzgebühren; Preisschwankungen und
Verfügbarkeit  von  Rohstoffen;  Instabilität  des  globalen  Finanzsystems; die
Auswirkungen   einer   hohen   Inflation,   wie  z.  B.  höhere  Rohstoffpreise;
Wechselkursschwankungen;  das  Risiko  anhängiger,  angedrohter  oder  künftiger
Rechtsstreitigkeiten  gegen  das  Unternehmen;  Beschränkungen bei Transaktionen
zwischen   dem   Unternehmen  und  seinen  ausländischen  Tochtergesellschaften;
Volatilität  des Marktpreises der Aktien  des Unternehmens; steuerliche Risiken,
einschließlich   Änderungen   der  Steuergesetze  oder  -veranlagungen  für  das
Unternehmen;  die Erlangung und Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten sowie von
Genehmigungen   und  Lizenzen,  die  für  die  laufende  Geschäftstätigkeit  des
Unternehmens   erforderlich  sind;  Änderungen  von  Projektparametern  und/oder

wirtschaftlichen Einschätzungen im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne; das
Risiko,  dass  die  tatsächlichen  Kosten  die  geschätzten  Kosten übersteigen;
technische  Probleme  in  den  Bereichen  Geologie, Bergbau und Exploration; das
Versagen  von  Anlagen,  Ausrüstungen  oder  Prozessen,  die  nicht wie erwartet
funktionieren;   Unfälle,   Arbeitskonflikte   und   andere   Risiken   in   der
Bergbauindustrie;  Verzögerungen bei der Erlangung von staatlichen Genehmigungen
oder  Finanzierungen; die  Auswirkungen von  Krisen im  Bereich der öffentlichen
Gesundheit,   wie   z.   B.  der  COVID-19-Pandemie,  auf  die  Aktivitäten  des
Unternehmens;  die  Beziehungen  des  Unternehmens  zu  seinen  Mitarbeitern und
anderen  Interessenvertretern, einschließlich lokaler  Regierungen und Gemeinden
in  den Ländern, in denen es tätig  ist; das Risiko von Verstößen gegen geltende
Antikorruptionsgesetze,                              Exportkontrollvorschriften,

Wirtschaftssanktionsprogramme und damit verbundene Gesetze durch das Unternehmen
oder  seine  Vertreter;  das  Risiko,  dass  das  Unternehmen  in  Konflikte mit
Kleinschürfern  gerät;  das  Risiko,  dass  das  Unternehmen  in  Konflikte  mit
Kleinschürfern   gerät;  der  Wettbewerb  mit  anderen  Bergbauunternehmen;  die
Abhängigkeit  des Unternehmens von externen Auftragnehmern; die Abhängigkeit des
Unternehmens  von wichtigen Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der
Zugang  des Unternehmens zu  einer angemessenen Infrastruktur;  die Risiken, die
mit  den potenziellen Haftungen des Unternehmens  in Bezug auf seine Abraumlager
verbunden  sind; Unterbrechungen der Versorgungskette; Gefahren und Risiken, die

normalerweise mit der Mineralexploration und der Erschließung und Produktion von
Goldminen verbunden sind; Probleme im Zusammenhang mit dem Wetter und dem Klima;
das Risiko von Systemausfällen in der Informationstechnologie und
Cybersicherheitsbedrohungen; und das Risiko, dass das Unternehmen möglicherweise
nicht  in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit
seinen  Tätigkeiten  zu  versichern.  Bitte  beachten  Sie  auch  den  Abschnitt

?Risikofaktoren" im Jahresbericht des Unternehmens für das Jahr zum 31. Dezember
2023, der   im   Profil   des  Unternehmens  auf  SEDAR+  unter www.sedarplus.ca
(http://www.sedarplus.ca/) oder     auf    der    Website    des    Unternehmens
unter www.robexgold.com  (https://robexgold.com/) verfügbar ist, für zusätzliche
Informationen  über Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse
wesentlich  von  den  zukunftsgerichteten  Aussagen  abweichen.  Alle  in dieser
Pressemitteilung  enthaltenen zukunftsgerichteten  Aussagen werden  durch diesen

Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt.
Obwohl  das Unternehmen davon  ausgeht, dass seine  Erwartungen auf vernünftigen
Annahmen  beruhen, und  versucht hat,  wichtige Faktoren  zu identifizieren, die
dazu   führen  könnten,  dass  die  tatsächlichen  Handlungen,  Ereignisse  oder
Ergebnisse   wesentlich   von   den  in  den  zukunftsgerichteten  Informationen
beschriebenen  abweichen, kann es  andere Faktoren geben,  die dazu führen, dass
die  Handlungen, Ereignisse oder  Ergebnisse nicht wie  erwartet, geschätzt oder
beabsichtigt   ausfallen.   Diese   Faktoren   stellen  keine  vollständige  und
erschöpfende  Liste der  Faktoren dar,  die sich  auf das  Unternehmen auswirken

könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden. Es kann nicht
garantiert  werden,  dass  sich  zukunftsgerichtete  Informationen  als  richtig
erweisen,  da die tatsächlichen Ergebnisse  und zukünftigen Ereignisse erheblich

von den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen können.
Das  Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen
zu  aktualisieren, wenn  sich die  Umstände oder  die Schätzungen, Annahmen oder
Meinungen  des  Managements  ändern  sollten,  es  sei denn, dies ist gesetzlich
vorgeschrieben.  Der Leser wird davor gewarnt,  sich in unangemessener Weise auf
zukunftsgerichtete   Informationen   zu   verlassen.   Die   hierin  enthaltenen

zukunftsgerichteten Informationen sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten
finanziellen  und betrieblichen  Leistungen und  Ergebnisse des Unternehmens für
die  in den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu verstehen,

und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.
Weder   die   TSX   Venture   Exchange  noch  ihre  Regulierungs-Serviceanbieter
(entsprechend  der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture
Exchange)  übernehmen die Verantwortung für  die Angemessenheit oder Richtigkeit

dieser Pressemitteilung.
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Quelle: dpa-AFX
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