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Gericht urteilt: Hat Russland auf der Krim Menschenrechte verletzt?

25.06.2024 - 05:50:08
STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet an diesem Dienstag (11.00 Uhr) in Straßburg über eine Klage der Ukraine gegen Russland. Die Ukraine macht geltend, dass Russland seit Februar 2014 auf der Halbinsel Krim mehrfach gegen Menschenrechte verstoßen hat. Russland hatte die ukrainische Krim im Jahr 2014 völkerrechtswidrig annektiert und hält die Halbinsel seither besetzt. Seit mehr als zwei Jahren führt Moskau einen Angriffskrieg gegen sein Nachbarland Ukraine.

Bei der nun anstehenden Entscheidung geht es nicht um die Annexion selbst, sondern um das Verhalten Russlands im Anschluss daran. Die Ukraine beklagt unter anderem unrechtmäßige Inhaftierungen, Misshandlungen sowie die Unterdrückung der ukrainischen Medien und der ukrainischen Sprache in Schulen. Außerdem habe Moskau proukrainische Aktivisten nicht nur auf der Krim, sondern in der gesamten Ukraine und in Russland verfolgt.

Russland hat allerdings bereits vor längerer Zeit angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr anzuerkennen. Das Land wurde wegen seines Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit ist es auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Der Gerichtshof kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die vor dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU./rew/DP/he


Quelle: dpa-AFX
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