Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8977 VR-Bank Main-Rhön eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 27.09.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR-Bank Main-Rhön eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Alle", Zeitraum 1 Tag)

Secupay AG bekommt Zuschlag für Bezahlkarte

26.09.2024 - 09:51:27
HAMBURG/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach einer europaweiten Ausschreibung steht jetzt fest, dass die secupay AG den Zuschlag für eine Rahmenvereinbarung bekommt, mit dem 14 Bundesländer ein Bezahlkartensystem für Geflüchtete einführen können. Das Unternehmen verfüge über mehrjährige Erfahrung im bargeldlosen Zahlungsverkehr und habe sich mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Wettbewerb durchsetzen könnten, teilt das für die Vergabe zuständige Unternehmen Dataport in Hamburg mit. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege.

Zuvor hatte es Verzögerungen gegeben aufgrund einer Beschwerde, die ein im Vergabeverfahren unterlegener Bieter vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht hatte. Nun sei dort entschieden worden, dass die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer nicht verlängert wird. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die beteiligten Bundesländer nun mit der Einführung eines Bezahlkartensystems starten./crw/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang