Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9093 VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 23.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

ROUNDUP 2/Millionenstrafe: Milka-Hersteller hat Schokolade illegal verteuert

23.05.2024 - 14:17:56
(neu: Details)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Toblerone-Turbulenzen, Milka-Machenschaften, Daim-Deals: Der Lebensmittelgigant Mondelez hat jahrelang den Wettbewerb verzerrt und seine Produkte künstlich verteuert, jetzt bekommt der US-Konzern dafür die Rechnung. Die EU-Kommission verhängte am Donnerstag eine Strafe in Höhe von 337,5 Millionen Euro, wie die Wettbewerbshüter mitteilten. Unter anderem hat Mondelez nach Angaben der EU-Kommission verhindert, dass Schokolade in Deutschland - wo die Preise günstiger sind als in anderen EU-Ländern wie etwa Österreich und Belgien - eingekauft und in anderen Ländern weiterverkauft wird.

Preise für Mondelez-Produkte waren in manchen EU-Staaten also spürbar teurer, als wenn ein ehrlicher Wettbewerb stattgefunden hätte. Mondelez stellt eine Reihe bekannter Produkte her, darunter Milka-Schokolade, Toblerone, Daim, Oreo, Mikado, Philadelphia und Tuc. Im Januar 2021 hatte die EU-Kommission ein offizielles Verfahren eröffnet. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Mondelez sei an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt gewesen.

Hohe Preisunterschiede je nach Land

Konkret sei der Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffee-Produkten eingeschränkt worden, so die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten liegen zwischen 10 und 40 Prozent, manchmal sogar darüber."

Die Firma mit Europa-Zentrale in der Schweiz teilte in einer Stellungnahme mit, es habe sich bei den von der EU-Kommission kritisierten Praktiken um Einzelfälle gehandelt, die länger zurücklägen, und meist um Geschäfte mit Zwischenhändlern. "Dies macht nur einen sehr geringen Teil des europäischen Geschäfts von Mondelez International aus", teilte das Unternehmen mit. Die Firma lege höchsten Wert darauf, Regularien einzuhalten und habe ihre internen Prozesse dahingehend auch verschärft.

Nach Angaben der Kommission gab es etwa eine Vereinbarung, die angeordnet habe, dass Kunden von Mondelez für Ausfuhren höhere Preise hätten verlangen müssen als für Inlandsverkäufe. "Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte", hieß es in einer Mitteilung. "Durch diese illegalen Praktiken konnte Mondelez weiterhin höhere Preise für seine eigenen Produkte verlangen, was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in der EU war", so die EU-Kommission.

Mondelez kooperiert mit der Kommission

Unterstützung bekommt die EU-Kommission von der europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc. "Es ist unfair und schlichtweg falsch, wenn Verbraucher in einigen EU-Ländern aufgrund des illegalen Verhaltens eines Unternehmens mehr für ihre Schokolade, Kekse und ihren Kaffee bezahlen müssen als in anderen Ländern", sagte Beuc-Generaldirektorin Monique Goyens. Beuc begrüße daher nachdrücklich das Vorgehen der Kommission. Unternehmen wie Mondelez hätten enorme Vorteile durch den freien Handel im EU-Binnenmarkt. Es sei daher nicht hinnehmbar, dass die Verbraucher wegen künstlicher Handelshemmnisse nicht in den Genuss dieser Vorteile kämen.

Eigentlich sollte die Strafe noch höher ausfallen. Weil Mondelez mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seine Verantwortung ausdrücklich anerkannt habe, sei dem Unternehmen 15 Prozent der Geldbuße erlassen worden, so die Wettbewerbshüter. Für die erwartete Strafe sind nach Angaben von Mondelez 2023 Rücklagen gebildet worden. "Weitere Maßnahmen zur Finanzierung der Geldbuße werden nicht erforderlich sein", teilte das Unternehmen weiter mit./mjm/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
MONDELEZ INTL INC. A A1J4U0
Xetra
64,6200
EUR
±0,00
±0,00%
23.05.24
13:40:11
Seitenanfang