Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent10483 Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 16.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Alle", Zeitraum 1 Tag)

'Gesundes-Herz-Gesetz' - Checks sollen Erkrankungen vorbeugen

16.06.2024 - 15:29:11
BERLIN (dpa-AFX) - Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich künftig regelmäßig Untersuchungen des Herzens unterziehen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein "Gesundes-Herz-Gesetz" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor. Der Referentenentwurf ging Ministeriumskreisen zufolge am Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die "Bild am Sonntag" berichtet.

Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen. Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.

Finanziert werden die Leistungen von den Krankenkassen. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können. Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheitskosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten. Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350 000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung./shy/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang