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Chile schließt sich Völkermord-Klage Südafrikas gegen Israel an

02.06.2024 - 15:10:39
SANTIAGO DE CHILE (dpa-AFX) - Chile will sich der Völkermord-Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel anschließen. "Wir werden niemals, niemals aufhören, uns über die wahllosen und absolut unverhältnismäßigen Aktionen der israelischen Streitkräfte gegen unschuldige Zivilisten, insbesondere palästinensische Frauen und Kinder, zu empören", sagte Chiles Präsident Gabriel Boric am Samstag (Ortszeit) in einer Rede vor dem Parlament. Deshalb werde sich das südamerikanische Land der Klage gegen Israel vor dem IGH in Den Haag "anschließen und diese unterstützen".

Boric verurteilte in seiner Rede auch die Terroranschläge der islamistischen Hamas vom 7. Oktober in Israel und forderte die Freilassung der israelischen Geiseln im Gazastreifen. "Ich möchte hier sehr deutlich machen, dass es keinen Raum für ein Unentschieden gibt und ich nicht akzeptiere, zwischen Barbareien zu wählen." In einer Mitteilung des Außenministeriums auf der Plattform X hieß es, Chile fordere einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen und die Anerkennung von zwei Staaten - Palästina und Israel.

Südafrika hatte bereits Ende 2023 Klage gegen Israel eingereicht und dem Land die Verletzung der Völkermordkonvention vorgeworfen. Das UN-Gericht hatte in einer Eil-Entscheidung Israel zu Schutzmaßnahmen verpflichtet, um einen Völkermord zu verhindern. Außerdem müsse Israel mehr humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen zulassen. Ende Mai hatte dann der Internationale Gerichtshof Israel verpflichtet, den umstrittenen Militäreinsatz in Rafah im Süden des Gazastreifens sofort zu beenden.

Israel bestreitet die Völkermord-Vorwürfe entschieden. Israel beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten. Das Hauptverfahren zum Vorwurf des Völkermords kann sich über Jahre hinziehen./alz/DP/stw


Quelle: dpa-AFX
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