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Kreise: Keine Einigung zwischen Bund und Ländern bei Pflichtversicherung

20.06.2024 - 21:21:54
BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder haben sich in der Debatte über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden nicht geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstagabend aus Kreisen. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Die Länder fordern den Bund dazu auf, eine gesetzliche Regelung zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung für Elementarschäden zu schaffen, die auch Sturmflutschäden umfassen soll. Nach Vorstellungen der Länder sollen die Unternehmen jedem Hauseigentümer, der sich gegen Elementarschäden versichern will, auch einen Vertrag anbieten müssen. Bisher finden Hausbesitzer für Gebäude in stark hochwassergefährdeten Gebieten häufig keine Versicherung, die das hohe Risiko übernehmen will.

Eine solche Pflichtversicherung für Hausbesitzer fordern die Bundesländer bereits seit längerer Zeit. Doch sowohl die deutschen Versicherer als auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnen das ab. Nur etwa die Hälfte der in Deutschland stehenden privaten Gebäude ist elementarversichert./mni/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX
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