Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8876 Volksbank Daaden eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 27.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Daaden eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Menschenrechtshof weist Klage gegen Deutschland wegen Flughafen BER ab

27.06.2024 - 12:49:41
STRASSBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage gegen Deutschland wegen der Baugenehmigung für den Berliner Flughafen BER abgewiesen. Die Richter erklärten die Beschwerde am Donnerstag in Straßburg einstimmig für unzulässig.

Der Fall drehte sich um die Baugenehmigung für den Flughafen Berlin-Brandenburg. Den Klägern gehörten Grundstücke in der Nähe des Airports. Sie behaupteten, die Behörden hätten während des Planfeststellungsverfahrens falsche Angaben über die vorgesehenen Flugrouten gemacht. Sie hätten daher erst nach Erteilung der Baugenehmigung erkannt, dass die Lärmbelästigung auf ihren Grundstücken viel höher sei als zuvor angenommen.

Vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht hatten sie keinen Erfolg, daher klagten sie vor dem Gerichtshof für Menschenrechte. Sie beriefen sich auf ihr Recht auf ein faires Verfahren und auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Gerichtshof wies ihr Anliegen nun aber ebenfalls ab. Es habe zwar gewisse Verfahrensmängel gegeben. Die betroffenen Rechte seien in der Planungsentscheidung aber richtig abgewogen worden.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein./rew/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang