Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8539 Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 23.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Weltgericht entscheidet über Forderung nach Rückzug Israels aus Rafah

23.05.2024 - 11:58:21
DEN HAAG (dpa-AFX) - Der Internationale Gerichtshof (IGH) entscheidet an diesem Freitag (15.00 Uhr) über die Forderung Südafrikas nach weiteren rechtlichen Schritten gegen Israel zur Verhinderung eines Völkermords an den Palästinensern. Das gab der IGH am Donnerstag in Den Haag bekannt. Dabei geht es um einen am 10. Mai eingereichten Eilantrag, in dem die Regierung in Pretoria die Richter auffordert, unter anderem einen sofortigen Rückzug des israelischen Militärs aus Rafah im Süden des Gazastreifens anzuordnen.

Entscheidungen des Weltgerichts sind bindend. Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UN-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden.

Südafrika hat den Antrag beim sogenannten Weltgericht damit begründet, dass dessen bisherige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg nicht ausreichend seien. Die Eskalation der Lage im Gebiet um Rafah schaffe "neue Tatsachen, die den Rechten der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen irreparablen Schaden zufügen". Sie stelle eine "extreme Gefahr" für die humanitären Hilfslieferungen und die Grundversorgung im Gazastreifen sowie für das Überleben des palästinensischen Gesundheitssystems dar.

Südafrika hatte Ende vergangenen Jahres Klage gegen Israel wegen angeblich im Gaza-Krieg begangener Verstöße gegen die Völkermordkonvention eingereicht. In einer einstweiligen Verfügung hatte das UN-Gericht zunächst erklärt, Israel müsse Schutzmaßnahmen ergreifen, um einen Völkermord zu verhindern. Außerdem müsse es mehr humanitäre Hilfe für die Not leidende Bevölkerung im Gazastreifen zulassen.

Wann der IGH über Südafrikas Völkermordklage entscheidet, ist bisher nicht absehbar. Die Prüfung kann sich nach Einschätzung von Rechtsexperten noch über Jahre hinziehen. Israel hat alle entsprechenden Vorwürfe zurückgewiesen. Die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu beruft sich auf das Recht Israels auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten./pau/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang