Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8782 Volksbank Rot eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 07.06.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Rot eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "Alle", Zeitraum 1 Tag)

Nachbesserungen beim Cannabis-Gesetz: THC-Grenzwert im Straßenverkehr

06.06.2024 - 23:24:05
BERLIN (dpa-AFX) - Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz noch einmal nachgebessert. Die am späten Donnerstagabend beschlossenen Regelungen sehen unter anderem einen Grenzwert für Autofahrer vor sowie zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine, um das Entstehen von Großplantagen zu verhindern.

Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig tabu.

Erst im Februar hatte der Bundestag das Gesetz zur teilweisen Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Im Bundesrat zeigten sich anschließend mehrere Bundesländer skeptisch und drohten damit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, was das Vorhaben deutlich verzögert hätte. Deshalb wird den Ländern nun nachträglich ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt, etwa bei der Überprüfung der Anbauvereine, die die Droge ab dem 1. Juli gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder abgeben dürfen./ax/DP/ngu


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang