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ROUNDUP 2: München darf Vergabepraxis für Wiesn-Zelte beibehalten

16.10.2026 - 12:56:37
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Aufatmen bei den Wiesn-Traditionalisten: Die großen Festzelte auf dem Oktoberfest in München müssen auch künftig nicht europaweit ausgeschrieben werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies den Antrag eines Wirtes zurück, der auf Überprüfung der diesjährigen - und seit Jahren angewandten - Vergabepraxis für zwei große Bierzelte gepocht hatte. Sein Ziel: Die lukrativen großen Gastro-Betriebe auf dem größten Volksfest der Welt sollten künftig nach europäischem Vergaberecht zugeteilt werden.

Bisher beruht die Vergabe aus einer historisch gewachsenen Mischung aus Tradition und einem vom Stadtrat verabschiedeten Bewertungsverfahren. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) reagierte erleichtert: "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München." Das Volksfest bleibe so, wie es weltweit geliebt werde. "Diese Grundsatzentscheidung sichert dauerhaft den einzigartigen Charakter der Wiesn als münchnerisch-bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger Tradition."

Der Streit hatte in der Landeshauptstadt monatelang für heftigen Wirbel gesorgt. Bis kurz vor Beginn des Aufbaus für das diesjährige Oktoberfest wurde um die zwei fraglichen, sehr beliebten Großzelte gezittert - konkret um die Schottenhamel-Festhalle, in dem traditionell das Stadtoberhaupt das erste Fass ansticht, sowie um das Paulaner-Festzelt.

Denn um diese beiden ging es in dem Antrag des bei den großen Zelten nicht zum Zuge gekommenen Wiesn-Wirts Alexander Egger. Erst kurz vor knapp entschied der Senat, dass der laufende Rechtsstreit keine aufschiebende Wirkung habe - der Aufbau der beiden Zelte konnte doch noch beginnen.

Juristisches Tauziehen um Begriff der Dienstleistungskonzession

Nun folgte die finale Entscheidung. Juristisch ging es dabei vor allem um die nach Aussage des Senats hochkomplexe Frage, ob es sich bei der Vergabe der Festzelte um eine Dienstleistungskonzession handelt oder nicht. Dafür relevant ist wiederum, ob es eine einklagbare Betriebspflicht für die Wirte gibt.

Beides verneinte der Senat. "Dafür muss ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse des öffentlichen Auftraggebers bestehen", erläuterte der Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier. Die Stadt München als Veranstalterin jedoch biete mit den Betriebsvorschriften nur den Rahmen des Volksfestes, die Wirte beschickten ihre Zelte aber freiwillig und seien nicht zum Betrieb verpflichtet. Dies stehe auch im Einklang mit der EU-Rechtssprechung. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Bewerbungen für fünf Zelte möglich

Bisher ist es so, dass 7 der 14 großen Festzelte den großen Münchner Brauereien gehören, zwei weitere je einer Schützenvereinigung. Sie schlagen jeweils "ihren" Wirt oder "ihre" Wirtin vor. Um die fünf weiteren großen Zelte bewerben sich Interessierte bei der Stadt München. Diese vergibt seit Jahrzehnten nach einem Kriterienkatalog Punkte in 13 Kategorien, etwa für Volksfesterfahrung, Ausstattung, Anziehungskraft oder Tradition. Am Ende stimmt noch der Stadtrat offiziell der Auswahl zu.

Doch dieses Verfahren schien Egger, der in den Vorjahren eines der 21 kleineren Zelte betrieb, zu intransparent. Er hatte sich nach eigenem Bekunden mehrfach erfolglos auf ein großes Zelt beworben.

Große Zelte setzen Millionen von Euro um

Letztlich geht es um ein Millionengeschäft. Zwar sind die konkreten Gewinnsummen der Wirte nicht bekannt. Doch die Dimension zeigt eine einzige Zahl: Der Senat legte seinem Beschluss einen Streitwert von einer Million Euro zugrunde, was wiederum auf einer Umsatzannahme von zehn Millionen Euro basiert - pro Zelt.

Grund genug also, die Konkurrenz möglichst überschaubar zu halten. Offiziell hatten die Wirte wie auch Vertreter der Münchner Brauereien jedoch stets gewarnt, die Wiesn könne ins Visier multinationaler Konzerne rücken und durch grenzenlose Kommerzialisierung ihr einzigartiges Gesicht verlieren./eri/DP/nas


Quelle: dpa-AFX
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