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Nachrichtenübersicht

APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue...

23.12.2025 - 09:57:29
APA ots news: Erstmalige FMA-Zulassung von Kreditdienstleistern - neue Optionen bei Problemkrediten

FMA überwacht Einhaltung von Verbraucherschutz bei Verkauf von
überfälligen Krediten

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die
ersten
Kreditdienstleister gemäß dem neuen Kreditdienstleister- und
Kreditkäufergesetz (KKG) zugelassen. Das Gesetz soll Banken den
Verkauf und die Verwaltung von Problemkrediten erleichtern und einen
transparenten Sekundärmarkt für solche Kredite etablieren.
Gleichzeitig soll der Schutz der vom Verkauf betroffenen
Kreditnehmer:innen gestärkt werden.

Das KKG ist dieses Jahr in Kraft getreten und setzt eine EU-
Richtlinie um. Konkret enthält es Vorgaben für den Verkauf und die
Betreibung notleidender (also überfälliger oder ausgefallener)
Kredite, die von Banken vergeben und dann an Kreditkäufer verkauft
wurden. Banken müssen den Verkauf notleidender Kredite an die FMA
melden; Kreditdienstleister , die solche Kredite im Auftrag von
Kreditkäufern eintreiben, benötigen eine Zulassung der FMA. Diese
Kreditdienstleister sind Unternehmen, die bereits als Inkassobüro
gewerblich berechtigt sind.

Für Verbraucher:innen ist insbesondere relevant, dass der Verkauf
eines notleidenden Kredits keine Nachteile für die Kreditnehmer:innen
verursachen darf. Insbesondere müssen alle Vertragsbedingungen, wie
etwa Zinssätze und Laufzeiten, unverändert bleiben.
Kreditnehmer:innen müssen rechtzeitig und transparent darüber
informiert werden, dass ihr Kredit verkauft wurde und wer künftig die
Verwaltung übernimmt. Die rechtliche Position der Kreditnehmer:innen
bleibt somit unverändert, nur die Kommunikation erfolgt künftig mit
dem Kreditdienstleister statt mit dem Kreditinstitut. Darüber hinaus
unterliegen die Kreditdienstleister strengen Verhaltensregeln , die
einen fairen Umgang mit den Verbraucher:innen verlangen - speziell
betreffend der Einhaltung von Datenschutz und
Kommunikationsstandards. Aggressive Methoden zur
Forderungseintreibung sind untersagt.

Die Beaufsichtigung der zugelassenen Kreditdienstleister ist in
der FMA im Bereich Bankenaufsicht angesiedelt. Weiterführende
Informationen finden Sie auf der FMA-Website . Verbraucher:innen
können sich ebenfalls über die Website an die FMA wenden .

Rückfragehinweis:
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 


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OTS0022 2025-12-23/09:52


Quelle: dpa-AFX
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