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AKTIE IM FOKUS 2: Vergleichs-Euphorie bei Bayer verflogen - Kursrutsch

18.02.2026 - 10:43:01
(neu: Kurs und Details)

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Euphorie der Bayer-Aktionäre über den Glyphosat-Vergleich in den USA währte nicht lange. Auf den Kurssprung vom Vortag folgte am Mittwoch ein Rutsch. Mit einem Einbruch um fast 9 Prozent auf rund 45 Euro fielen die Papiere der Leverkusener sogar unter ihre 21-Tage-Linie zurück. Tags zuvor hatten sie erstmals seit 2023 wieder fast 50 Euro gekostet und am Ende um gut sieben Prozent zugelegt.

Die erste Freude war groß, nachdem Bayer einen umfassenden Sammelvergleich für die US-Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten angekündigt hatte. Experten sehen dies als weiteren, sehr wichtigen Schritt, um die seit Jahren anhängigen Glyphosat-Klagen vom Tisch zu bekommen.

Aktien von Bayer waren seit Oktober mit einem Kursplus von 85 Prozent bis Dienstagabend bereits immens gestiegen. Sie kosten aber immer noch deutlich weniger als vor der ersten Niederlage in einem US-Glyphosatverfahren im Sommer 2018. Damals notierten sie bei gut 93 Euro.

Rückenwind hatten positive Studiendaten zum Blutgerinnungshemmer Asundexian geliefert, die Hoffnungen auf ein Milliardenmedikament machten, sowie die Aussicht, dass der US Supreme Court eine Präzedenzentscheidung zugunsten von Bayer für zahlreiche anhängige Glyphosat-Verfahren trifft. Diese Entscheidung des höchsten US-Gerichts ist auch vor dem Hintergrund des Glyphosat-Vergleichs der wohl größte Unsicherheitsfaktor. Offen sei, was passiere, wenn die Richter nicht im Sinne von Bayer entschieden, so Experte Charles Pitman-King von Barclays.

Die Richter müssen entscheiden, ob Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf der Unkrautvernichter - wie Bayer argumentiert - über dem Recht von Bundesstaaten steht. Es geht also im Kern darum, ob hinreichend vor den Risiken im Umgang mit dem Unkrautvernichter gewarnt wurde.

Daher sei die Entscheidung des Supreme Court auch so wichtig, so Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan. Denn ein für Bayer günstiger Ausgang würde dann Kläger betreffen, die ihre Ansprüche mit fehlenden Warnhinweisen begründeten und dem vorgeschlagenen Sammelvergleich nicht zustimmten. Und ersteres sei wohl geschätzt die Grundlage für etwa 80 Prozent aller Fälle.

Auf eine weitere Unwägbarkeit wies Vosser obendrein hin. Denn es bestehe durchaus auch die Möglichkeit, dass sich viele Kläger gegen den von Bayer angestrebten Sammelvergleich entscheiden. Sollten es zu viele sein, würde der gesamte Deal laut Bayer platzen./ag/mis/jha/


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
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vom
BAYER AG NA O.N. BAY001
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45,4650
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18.02.26
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