Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8949 Volksbank Lüneburger Heide eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 29.04.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Lüneburger Heide eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

ROUNDUP: Muschel-Drohung gegen Trump? Neue Anklage gegen Ex-FBI-Chef

28.04.2026 - 23:27:01
WASHINGTON (dpa-AFX) - Der frühere FBI-Chef James Comey ist wegen eines Instagram-Posts mit zu vier Zahlen zusammengelegten Muscheln am Strand angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, damit wissentlich eine Morddrohung gegen Präsident Donald Trump verbreitet zu haben.

Comey hatte im Mai 2025 ein Bild von Muscheln auf Instagram hochgeladen, die die Zahlen "86 47" zeigten. Trump, der 47. Präsident der USA, und dessen Unterstützer interpretierten dies als Aufruf zum Attentat. Comey bestritt, dass es sich um einen Gewaltaufruf gehandelt habe.

Dem ehemaligen FBI-Direktor drohe bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren, sagte der amtierende Justizminister Todd Blanche bei einer Pressekonferenz. Er machte auf Nachfragen keine Angaben dazu, wie die Ankläger beweisen wollen, dass Comey böswillige Absichten gehabt habe - und warum die Ermittlungen fast ein Jahr andauerten.

Comey bestritt Gewaltdrohung

Dem Wörterbuch Merriam-Webster zufolge handelt es sich bei "86" um einen veralteten Ausdruck, der unter anderem "abweisen" oder "entfernen" bedeutet. Der Anklage zufolge steht die Zahl in Kombination mit der "47" für eine ernst gemeinte Absicht, Trump Schaden zuzufügen.

Comey löschte den Post und schrieb später auf Instagram, er habe in der Muschelformation eine politische Botschaft gesehen. Dass er damit zu Gewalt gegen Trump aufrufen wollte, wies er zurück. "Mir war nicht bewusst, dass manche Leute diese Zahlen mit Gewalt assoziieren", schrieb er.

Zweiter Anlauf gegen Comey

Es ist das zweite Mal, dass die Trump-Regierung eine Klage gegen Comey anstrebt. Im November hatte ein Bundesgericht Anklage gegen den Kritiker von Präsident Trump mit anderen Vorwürfen abgewiesen. Das Gericht begründete dies in seiner Entscheidung damit, dass die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin durch das US-Justizministerium nicht hätte ernannt werden dürfen.

Trump hatte Comey in seiner ersten Amtszeit im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu russischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 gefeuert. Das FBI hatte damals mögliche Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus Trumps Wahlkampfteam untersucht./so/DP/he


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang