EQS-News: Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Delivery Hero SE; Bieter: Uber Technologies, Inc. (deutsch)
16.07.2026 - 07:51:40
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Delivery Hero SE; Bieter: Uber Technologies, Inc.
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EQS-WpÜG: Uber Technologies, Inc. / Übernahmeangebot
Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Delivery Hero SE; Bieter: Uber
Technologies, Inc.
16.07.2026 / 07:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Uber International Technologies II Corporation
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Uber International Technologies II Corporation
c/o Uber Technologies Inc., 1725 3rd Street
San Francisco, CA 94158-2203
Vereinigte Staaten von Amerika
eingetragen bei der Division of Corporations des Department of State von
Delaware unter
Registernummer 10696555
Zielgesellschaft:
Delivery Hero SE
Oranienburger Straße 70
10117 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
198015
ISIN: DE000A2E4K43
Die Uber International Technologies II Corporation (die Bieterin), eine
indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Uber Technologies, Inc.
(Uber), hat am 16. Juli 2026 entschieden, den Aktionären der Delivery Hero
SE (Delivery Hero) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
anzubieten, sämtliche auf den Namen lautenden Stückaktien von Delivery Hero
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Delivery Hero von EUR 1,00
je Aktie (ISIN: DE000A2E4K43) (die Delivery Hero-Aktien) gegen Zahlung einer
Geldleistung in Höhe von EUR 41,50 je Delivery Hero-Aktie in bar zu erwerben
(das Übernahmeangebot).
Die Bieterin und Uber haben am heutigen Tag mit Delivery Hero eine
Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) geschlossen,
die die wesentlichen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die
beiderseitigen Absichten und Absprachen in diesem Zusammenhang enthält.
Ebenfalls am heutigen Tag haben die Bieterin und Uber eine Vereinbarung mit
MIH Food Delivery Holdings B.V. (die Aktionärin), einer indirekten
hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Prosus N.V., abgeschlossen, in
dem sich die Aktionärin unwiderruflich verpflichtet hat, sämtliche derzeit
von ihr gehaltenen Delivery Hero-Aktien sowie etwaige weitere Delivery
Hero-Aktien, an denen sie rechtliches und/oder wirtschaftliches Eigentum
erwirbt, in das Übernahmeangebot einzuliefern. Zum heutigen Tag belaufen
sich die dieser Vereinbarung unterliegenden Delivery Hero-Aktien auf
insgesamt 51.116.174 Aktien, entsprechend ca. 16,8 % des Grundkapitals von
Delivery Hero.
Zum heutigen Tag hält die Bieterin unmittelbar keine Delivery-Hero-Aktien.
Die SMB Holding Corporation (SMB Holding), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft von Uber und eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde
Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG, hält jedoch unmittelbar 75.911.043
Delivery-Hero-Aktien; dies entspricht ca. 24,99 % des Grundkapitals von
Delivery Hero. Darüber hinaus ist die SMB Holding Partei von Total Return
Swaps (TRS) mit Bezug auf Delivery Hero-Aktien, die weiteren ca. 11,84% des
Grundkapitals von Delivery Hero entsprechen.
Der Vollzug des Übernahmeangebots wird unter dem Vorbehalt des Erreichens
einer Mindestannahmeschwelle von 50 % aller Delivery Hero-Aktien, mit
Ausnahme der von Delivery Hero gehaltenen eigenen Aktien, zuzüglich einer
(1) Delivery Hero-Aktie, der Erteilung fusionskontrollrechtlicher und
sonstiger behördlicher Freigaben sowie weiterer marktüblicher Bedingungen
stehen.
Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Bedingungen und sonstigen Eckdaten abzuweichen.
Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende
Mitteilungen werden im Internet unter www.delivering-value.com
veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Delivery Hero-Aktien
dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots und weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären von
Delivery Hero wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese veröffentlicht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren
Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften
der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in
Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen
als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika
(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das
Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber
von Delivery Hero-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik
Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar)
geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen
Ausnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu
erteilenden Befreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch
indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen
Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese
Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung
veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das
Übernahmeangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt wäre.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit
der Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen der
Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen.
Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Delivery Hero-Aktien außerhalb des
Übernahmeangebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche
Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl
der erworbenen oder zu erwerbenden Delivery Hero-Aktien und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit
dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen
einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in dieser Bekanntmachung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon
ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin
und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die
Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine
Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen,
Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.
San Francisco, den 16. Juli 2026
Uber International Technologies II Corporation
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Quelle: dpa-AFX