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Nachrichtenübersicht

IRW-News: First Mining Gold Corp. : First Mining und die Slate Falls Nation einigen sich auf die wesentlichen Bedingungen der Projektvereinbarung für das Goldprojekt Springpole

30.06.2026 - 23:12:48
IRW-PRESS: First Mining Gold Corp. : First Mining und die Slate Falls Nation einigen sich auf die wesentlichen Bedingungen der Projektvereinbarung für das Goldprojekt Springpole 30. Juni 2026 - Vancouver, Kanada / IRW-Press / First Mining Gold Corp. (First Mining oder das Unternehmen) (TSX: FF) (OTCQX: FFMGF) (FWB: FMG) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen eine Vereinbarung (die Term-Sheet-Vereinbarung) mit der Slate Falls Nation (Slate Falls oder SFN) getroffen hat, in der die wichtigsten Punkte enthalten sind, auf deren Grundlage die Vertragsparteien mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit eine finale Projektvereinbarung (die Projektvereinbarung) für das Goldprojekt Springpole im Nordwesten der kanadischen Provinz Ontario (Springpole oder das Projekt) aushandeln werden. In der Term-Sheet-Vereinbarung sind die Entwicklungsparameter von SFN für das Projekt, ein kooperativer Prozess zur Erlangung der behördlichen Genehmigungs- und Umweltschutzverfahren sowie Mechanismen und Strukturen festgelegt, die es SFN ermöglichen, sich an zukünftigen Maßnahmen zur Projektoptimierung mit Fokus auf nachhaltige Umweltverträglichkeit zu beteiligen und finanzielle sowie geschäftliche Chancen im Zusammenhang mit dem zukünftigen Bergbaubetrieb zu nutzen. Die Term-Sheet-Vereinbarung wird vom Chief und Council der Slate Falls Nation unterstützt und verpflichtet die Parteien zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Vorgangsweise beim Abschluss der Projektvereinbarung. Die Projektvereinbarung bedarf noch der abschließenden Genehmigung seitens des Chief und Council der SFN sowie des Board of Directors von First Mining. Über die Slate Falls Nation Die Slate Falls Nation ist eine eng verbundene Ojibway First Nation im Nordwesten der kanadischen Provinz Ontario. Ihr Bevölkerungsstand umfasst rund 260 Mitglieder. Die Mehrheit der Mitglieder von Slate Falls lebt im Reservat am Ufer des Bamaji Lake unmittelbar stromabwärts des Projektgeländes. Das Reservat der Nation befindet sich im zentralen Einzugsgebiet des Cat River und die Menschen von Slate Falls sind dauerhaft auf dieses Land und seine Gewässer angewiesen, von denen sie ihre Nahrung und ihr Wasser beziehen und die ihre Kultur, Spiritualität und Identität prägen. Alle Lebensbereiche von Slate Falls unterliegen den Gesetzen der Anishinabe. Diese Gesetze sind in Kernprinzipien und Werten begründet und bringen auch die Verantwortung mit sich, die Umwelt zu schützen und in Harmonie mit ihr zu leben. Slate Falls ist eine Treaty-9-Nation und hat auch den Cat Lake-Slate Falls Community-Based Land Use Plan: Niigaan Bimaadiziwin - A Future Life unterzeichnet, der den Kurs für den Schutz wichtiger Wasserwege sowie von Naturdenkmälern und Kulturerbestätten vorgibt und Planungssicherheit für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung schafft. Über First Mining Gold Corp. First Mining ist ein Golderschließungsunternehmen, das zwei der größten Goldprojekte in Kanada weiterentwickelt: das Goldprojekt Springpole im Nordwesten von Ontario, wo Genehmigungsaktivitäten mit der Einreichung einer endgültigen Umweltverträglichkeitserklärung/Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt im November 2024 im Gange sind, sowie das Goldprojekt Duparquet, ein Erschließungsprojekt im PEA-Stadium, das sich bei der Verwerfungszone Destor-Porcupine in der produktiven Region Abitibi befindet. First Mining besitzt außerdem eine 20-prozentige Beteiligung am Goldprojekt Pickle Crow in Ontario sowie eine bedeutende Beteiligung an der Seva Mining Corp. First Mining wurde 2015 von Herrn Keith Neumeyer, Gründer und CEO von First Majestic Silver Corp., gegründet. FÜR FIRST MINING GOLD CORP. Daniel W. Wilton Chief Executive Officer & Direktor Weitere Informationen erhalten Sie über: Gebührenfreie Rufnummer: 1 844 306 8827 | E-Mail: info@firstmininggold.com Paul Morris | Director, Investor Relations | E-Mail: paul@firstmininggold.com Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnet), die im Einklang mit den geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetzen - einschließlich dem United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 - stehen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen werden häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie erwartet, antizipiert, glaubt, plant, prognostiziert, beabsichtigt, schätzt, sieht vor, möglich, eventuell, Strategie, Ziele, Möglichkeiten, Chancen, Zielsetzungen oder Variationen davon kenntlich gemacht oder besagen, dass bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse auftreten oder erreicht werden können, könnten, würden, dürften oder werden, oder die Verneinung eines dieser Begriffe und ähnlicher Ausdrücke. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beziehen sich auf zukünftige Ereignisse oder zukünftige Leistungen und spiegeln aktuelle Schätzungen, Prognosen, Erwartungen oder Überzeugungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse wider. Alle zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Einschätzungen des Unternehmens oder seinen Beratern sowie auf verschiedenen Annahmen, die von diesen getroffen wurden, und auf Informationen, die ihnen derzeit zur Verfügung stehen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als richtig erweisen werden, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten unterscheiden. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung zählen unter anderem Aussagen in Bezug auf: den Abschluss einer Projektvereinbarung mit SFN; Machbarkeits- und Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Goldprojekt Springpole; die Wertsteigerung der Goldprojekte des Unternehmens zugunsten der Aktionäre des Unternehmens; die Geschäftsstrategie des Unternehmens; zukünftige Planungsprozesse. Aussagen zu nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven sowie zu Mineralressourcenschätzungen können ebenfalls als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden, soweit sie Schätzungen der Mineralisierung beinhalten, auf die im Zuge der Erschließung des Konzessionsgebiets gestoßen wird, und im Falle von nachgewiesenen und angedeuteten Mineralressourcen oder nachgewiesenen und wahrscheinlichen Mineralreserven spiegeln solche Aussagen die auf bestimmten Annahmen basierende Schlussfolgerung wider, dass die Minerallagerstätte wirtschaftlich erschlossen werden kann. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung wider und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den jeweiligen Parteien als vernünftig erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerbsbezogenen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele sowohl bekannte als auch unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit ausgedrückt werden oder können, und die Parteien haben Annahmen und Erwartungen aufgestellt, die auf vielen dieser Faktoren beruhen oder sich auf diese beziehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem, dass die Geschäftstätigkeit, der operative Betrieb und die Finanzlage des Unternehmens durch den Ausbruch von Epidemien, einschließlich Pandemien oder anderen Gesundheitskrisen sowie durch die Reaktionen staatlicher und privater Akteure auf solche Ausbrüche potenziell erheblich beeinträchtigt werden könnten; Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter infolge des Ausbruchs von Epidemien, Pandemien oder anderen Gesundheitskrisen, die zu einer Verlangsamung oder vorübergehenden Einstellung des operativen Betriebs an einigen oder allen Mineralkonzessionsgebieten des Unternehmens sowie in dessen Hauptsitz führen können; Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Gold, Silber, Basismetalle oder bestimmte andere Rohstoffe; Schwankungen auf den Devisenmärkten (wie beispielsweise des kanadischen Dollars gegenüber dem US-Dollar); Änderungen in der nationalen und lokalen Regierung, Gesetzgebung, Besteuerung, Kontrollen, Vorschriften sowie politische oder wirtschaftliche Entwicklungen; Bedarf an zusätzlichem Kapital; Änderungen der Projektparameter im Zuge der weiteren Verfeinerung der Pläne; Schwankungen bei den Erzreserven, dem Gehalt oder den Ausbeuten; tatsächliche Leistung von Anlagen, Ausrüstung oder Prozessen im Vergleich zu Spezifikationen und Erwartungen; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Mineralexploration, -erschließung und dem Bergbau (einschließlich Umweltgefahren, Arbeitsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druck, Einstürze und Überschwemmungen); die Wirksamkeit von Umweltschutzmaßnahmen und -strategien, einschließlich der Entstehung von NAG- und PAG-Abbauabfällen sowie Strategien zum Management von Abraum und Wasser, das Vorhandensein von Gesetzen und Vorschriften, die den Bergbau einschränken können; Arbeitnehmerbeziehungen; Beziehungen zu und Ansprüche von lokalen Gemeinschaften, indigenen Bevölkerungsgruppen und anderen Interessengruppen; die Verfügbarkeit und steigende Kosten im Zusammenhang mit Produktionsmitteln und Arbeitskräften; den spekulativen Charakter der Mineralexploration und -erschließung; Rechtsansprüche an den Liegenschaften; sowie die zusätzlichen Risiken, die im Jahresinformationsformular des Unternehmens für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschrieben sind, das bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden unter dem SEDAR+-Profil des Unternehmens unter www.sedarplus.ca eingereicht wurde, sowie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 40-F, der bei der SEC auf EDGAR eingereicht wurde. First Mining warnt, dass die vorliegende Liste von Faktoren, die die zukünftigen Ergebnisse beeinflussen können, keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wenn Anleger und andere Personen auf unsere zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen, um Entscheidungen betreffend First Mining zu treffen, sollten sie die oben genannten Faktoren und unsere Unsicherheiten sowie mögliche Ereignisse sorgfältig berücksichtigen. First Mining verpflichtet sich nicht, zukunftsgerichtete Aussagen, ob in schriftlicher oder mündlicher Form, die von Zeit zu Zeit vom Unternehmen oder in unserem Auftrag getätigt werden, zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Vorsichtshinweis für Anleger in den Vereinigten Staaten Das Unternehmen ist ein ausländischer privater Emittent im Sinne von Rule 3b-4 des United States Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung und ist berechtigt, sich auf das kanadisch-amerikanische Multi-Jurisdictional Disclosure System zu berufen und darf daher die hierin enthaltenen technischen Informationen gemäß den Anforderungen der in Kanada geltenden Wertpapiergesetze erstellen, die sich von den Anforderungen der derzeit in den Vereinigten Staaten geltenden Wertpapiergesetze unterscheiden. Dementsprechend sind die hierin enthaltenen Informationen über Mineralvorkommen möglicherweise nicht mit Informationen vergleichbar, die von Unternehmen veröffentlicht werden, die nach US-amerikanischen Standards berichten. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Angaben wurden nicht gemäß den Anforderungen der US-amerikanischen Wertpapiergesetze erstellt und verwenden Begriffe, die den kanadischen Berichtsstandards entsprechen, wobei bestimmte Schätzungen gemäß NI 43-101 erstellt wurden. NI 43-101 ist eine von den Canadian Securities Administrators entwickelte Vorschrift, die Standards für alle öffentlichen Bekanntgaben eines Emittenten von wissenschaftlichen und technischen Informationen über die wesentlichen Mineralprojekte des Emittenten festlegt. Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. 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