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Die von der BaFin zugelassene „Crypto-as-a-Service“-Plattform unterstützt berechtigte europäische VASPs dabei, ihre Kundenbeziehungen aufrechtzuerhalten und gleichzeitig regulierte Infrastrukturen für Verwahrung, Handel, Überweisungen, Kundenakquise und Wallets zu integrieren
FRANKFURT, Deutschland --(BUSINESS WIRE)-- 18.06.2026 --
Die BitGo Europe GmbH („BitGo Europe“), eine Tochtergesellschaft der BitGo Holdings, Inc. (NYSE: BTGO) („BitGo“), dem Infrastrukturunternehmen für digitale Vermögenswerte, gab heute die Verfügbarkeit seiner MiCAR-konformen „Crypto-as-a-Service“ („CaaS“)-Infrastruktur für berechtigte Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte („VASPs“), Fintech-Unternehmen und Plattformen für digitale Vermögenswerte bekannt, die sich im Übergang von nationalen Krypto-Registrierungssystemen zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Vermögenswerte („MiCAR“) befinden.
MiCAR hat die uneinheitlichen nationalen Registrierungsregelungen für Krypto-Vermögenswerte durch einen harmonisierten, EU-weiten Zulassungsrahmen für Anbieter von Krypto-Vermögenswerten („CASPs“) ersetzt. Da die bisherigen VASP-Regelungen auslaufen oder auf den neuen Standard umgestellt werden, bemühen sich Unternehmen im gesamten EWR darum, die Kontinuität im Kundengeschäft zu gewährleisten und gleichzeitig die höheren Anforderungen in den Bereichen Lizenzierung, Sicherheitsvorkehrungen, Governance, Onboarding und operative Widerstandsfähigkeit zu erfüllen.
Besonders dringend ist diese Umstellung für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Polen und Litauen – zwei Märkte, die in der Vergangenheit Krypto-Unternehmen im Rahmen nationaler VASP-Registrierungsregelungen angezogen haben. In Litauen endete die Übergangsfrist für bestehende VASPs am 31. Dezember 2025, und in Polen ist der Weg zur Umsetzung der Vorschriften auf nationaler Ebene noch ungeklärt, während die MiCAR-Übergangsfrist am 1. Juli 2026 näher rückt.
BitGo Europe ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als Krypto-Asset-Dienstleister gemäß MiCAR zugelassen und erbringt im Rahmen seiner MiCAR-Lizenz regulierte Dienstleistungen in den Bereichen Krypto-Verwahrung, -Transfer und -Handel in der Europäischen Union. Über CaaS können berechtigte Unternehmen die regulierten Dienste von BitGo Europe mithilfe modularer APIs in ihr bestehendes Kundenerlebnis integrieren.
„MiCAR setzt neue Maßstäbe für Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte in ganz Europa, und viele VASPs benötigen nun eine praktikable Möglichkeit, sich anzupassen, ohne ihre Kunden zu beeinträchtigen“, sagte Jody Mettler, COO von BitGo und President von BitGo Bank & Trust, National Association. „Die CaaS-Plattform von BitGo Europe soll berechtigten Unternehmen dabei helfen, zügig auf ein reguliertes Infrastrukturmodell umzustellen und dabei ihre Marke, ihre Kundenbeziehungen und das Kernprodukt-Erlebnis zu bewahren.“
Die CaaS-Plattform von BitGo Europe wurde entwickelt, um Folgendes zu unterstützen:
- Eine MiCAR-konforme Verwahrungs- und Wallet-Infrastruktur mit Kontrollmechanismen zur Trennung von Kundenvermögen und Sicherheit auf institutionellem Niveau.
- Modulare Wallet-APIs, die es Unternehmen ermöglichen, ihre eigene Frontend-Erfahrung beizubehalten, während BitGo Europe im Hintergrund regulierte Dienstleistungen bereitstellt.
- Programmatisches Onboarding und KYC zur Unterstützung der Kundenüberprüfung und -nachprüfung gemäß den Compliance-Standards von BitGo Europe.
- Handel und Abwicklung für unterstützte digitale Vermögenswerte im Rahmen der von der BaFin beaufsichtigten Handelszulassung von BitGo Europe.
- SEPA-Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Ein- und Auszahlungen in Euro, sofern verfügbar.
- Richtlinien und Unterstützung bei der Umsetzung, einschließlich Berechtigungen, Transaktionslimits, Genehmigungsworkflows, technischer Support und Kontoverwaltung.
- Versicherung für BitGo-Verwahrungs-Wallets bis zu 250 Millionen US-Dollar, vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Krypto-Unternehmen, die in Polen, Litauen und anderen europäischen Märkten im Rahmen auslaufender oder bereits abgelaufener VASP-Registrierungsregelungen tätig waren, bietet das CaaS-Angebot von BitGo Europe eine Alternative zum Aufbau einer eigenständigen, regulierten Krypto-Betriebsinfrastruktur von Grund auf. Berechtigte Unternehmen können parallel zur Integration der Infrastruktur von BitGo Europe auch weiterhin ihre eigenen CASP-Lizenzen prüfen oder beantragen.
„Wir sind der Ansicht, dass Europa auf einen einheitlicheren und tragfähigeren Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte zusteuert“, sagte Mike Belshe, CEO und Mitbegründer von BitGo. „BitGo wurde für Momente wie diesen entwickelt, in denen Sicherheit, Regulierung und skalierbare Technologie Hand in Hand gehen müssen. Mit BitGo Europe bieten wir Unternehmen eine Möglichkeit, den MiCAR-Standard zu erfüllen und gleichzeitig den Markt weiterhin mit Zuversicht zu bedienen.“
Das CaaS-Angebot von BitGo Europe steht ab sofort für berechtigte Unternehmen im gesamten EWR zur Verfügung. Um mehr über die „Crypto-as-a-Service“-Infrastruktur von BitGo Europe und das MiCAR-Lizenzierungsrahmenwerk zu erfahren, besuchen Sie bitte www.bitgo.com.
Über BitGo
BitGo (NYSE: BTGO) ist ein Unternehmen für digitale Vermögensinfrastruktur, das Verwahrungs-, Wallet-, Staking-, Handels-, Finanzierungs-, Stablecoin- und Abwicklungsdienstleistungen aus regulierten Cold Storage-Lösungen anbietet. Seit 2013 konzentriert sich BitGo darauf, den Übergang des Finanzsystems zu einer digitalen Vermögenswirtschaft zu beschleunigen. BitGo ist weltweit präsent und verfügt über mehrere regulierte Unternehmen, darunter BitGo Bank & Trust, National Association, die erste staatlich zugelassene Digital Asset Trust Bank, die sich im Besitz eines börsennotierten Unternehmens befindet. Heute bedient BitGo Tausende von Institutionen, darunter viele der führenden Marken der Branche, Finanzinstitute, Börsen und Plattformen sowie Millionen von Investoren weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter www.bitgo.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-amerikanischen Wertpapiergesetze dar. Begriffe wie „könnte“, „möglicherweise“, „wird“, „sollte“, „glauben“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „fortsetzen“, „vorhersagen“, „prognostizieren“, „planen“, „beabsichtigen“ oder ähnliche Ausdrücke sowie Aussagen über Absichten, Überzeugungen oder aktuelle Erwartungen sind zukunftsgerichtete Aussagen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen verschiedenen Risiken und Ungewissheiten, von denen viele schwer vorhersehbar sind und die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den aktuellen Erwartungen und Annahmen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den aktuellen Erwartungen abweichen, zählen unter anderem die hohe Volatilität digitaler Vermögenswerte, technische Probleme im Zusammenhang mit der Integration unterstützter digitaler Vermögenswerte sowie Änderungen und Upgrades ihres zugrunde liegenden Netzwerks, eine verstärkte Überwachung unserer Branche und unserer Geschäftstätigkeit, der Diebstahl, Verlust oder die Zerstörung von privaten Schlüsseln, die für den Zugriff auf digitale Vermögenswerte erforderlich sind, die wir für eigene Rechnung oder für unsere Kunden verwahren, Fehler bei der Ausführung von Kundentransaktionen oder der Verwaltung unserer eigenen Handelsaktivitäten, sowie die weiteren Faktoren, die im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 10-K, der am 27. März 2026 bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (der „SEC“) eingereicht wurde, sowie in den nachfolgenden Einreichungen bei der SEC, einschließlich der nachfolgenden periodischen Berichte auf den Formularen 10-Q und 8-K, erörtert werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Fakten und Bedingungen, wie sie zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen vorliegen, sowie auf Prognosen hinsichtlich zukünftiger Fakten und Bedingungen. Das Unternehmen hält diese zukunftsgerichteten Aussagen zwar für angemessen, weist die Leser dieser Pressemitteilung jedoch darauf hin, sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu den in dieser Pressemitteilung behandelten Themen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich.
Risikowarnung
Krypto-Vermögenswerte sind äußerst volatil und unterliegen starken Kursschwankungen. Sie könnten Ihr gesamtes investiertes Geld verlieren. Dienstleistungen im Bereich der Krypto-Vermögenswerte fallen nicht unter herkömmliche Verbraucherschutzregelungen oder Einlagensicherungssysteme.
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