Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent11439 Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 28.11.2025 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

ROUNDUP/Schuhkarton-Streit: Deichmann verliert vor Gericht

28.11.2025 - 17:29:01
GELSENKIRCHEN/OSNABRÜCK (dpa-AFX) - Im Streit um Müllkosten hat die Schuhfirma Deichmann eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Deichmann hatte sich von einer sogenannten Systembeteiligungspflicht befreien lassen wollen - hierbei müssen Firmen Geld zahlen für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen, die bei privaten Endkunden landen. Doch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Deichmann-Klage ab, eine Berufung wurde nicht zugelassen.

Überwacht wird das Entsorgungssystem von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), gegen diese Behörde aus Osnabrück hatte Deichmann geklagt.

Bei der Verhandlung am Freitag hatte Kurt Schüler von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ein Gutachten vorgestellt, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Das waren etwa acht Prozentpunkte mehr als 2020. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden.

Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen monierte, dass das Gutachten nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ sei. Die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte aufgesucht. Das Gutachten ist ursprünglich von 2020, damals suchten Marktforscher 46 Firmenstandorte auf. Außerdem holten sie zusätzliche Marktdaten ein.

Auf Bitte des Gerichts aktualisierte die GVM ihr Gutachten dieses Jahr und suchte dafür 20 weitere Geschäfte auf, fünf davon waren von Deichmann. Anwältin Schoppen verwies auf Erkundungen von Deichmann selbst, denen zufolge nur etwa 40 Prozent der Schuhkartons beim Kunden landen.

Diese Firmenerhebung spiele für das Urteil aber keine Rolle, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Klümper. Aus seiner Sicht ist das strittige Gutachten durchaus aussagekräftig und valide. Mit Blick auf die 50-Prozent-Grenze, ab der die Müllkostenpflicht greift, sagte Klümper: "Die Kammer meint, dass die Grenze auf jeden Fall überschritten wird und deswegen eine Systembeteiligungspflicht von Schuhkartons besteht."/wdw/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang