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Nachrichtenübersicht

EQS-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat) (deutsch)

17.02.2026 - 17:23:32
Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat)

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EQS-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Verwaltungs- und
Gerichtsverfahren
Bayer Aktiengesellschaft: Monsanto schließt Sammelvergleich zur Beilegung
aktueller und künftiger Klagen zu Roundup(TM) (Glyphosat)

17.02.2026 / 17:23 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Leverkusen / St. Louis, 17. Februar 2026:

  * Sammelvergleich und Fall beim US Supreme Court sind Teile der
    mehrgleisigen Strategie, um Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen
    - beide Elemente sind jeweils notwendig und verstärken sich gegenseitig


  * Zahlungen für den Sammelvergleich umfassen maximal 7,25 Milliarden
    US-Dollar über bis zu 21 Jahre; jährlich abnehmende und gedeckelte
    Auszahlungen geben Unternehmen mehr finanzielle Planungssicherheit


* Sammelvergleich muss von Gericht genehmigt werden

* Monsanto hat weitere Vergleiche zu Roundup(TM) und PCB vereinbart

  * Bayer erwartet Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für
    Rechtsstreitigkeiten insgesamt von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8
    Milliarden Euro



Monsanto hat einen Sammelvergleich zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zu
Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) in den USA geschlossen. Mit der
langfristigen Vereinbarung sollen sowohl anhängige als auch mögliche
künftige Klagen beigelegt werden, bei denen es um geltend gemachte
Erkrankungen am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) geht. Führende Kanzleien der
Klägerseite haben dazu am Dienstag einen Antrag auf vorläufige Genehmigung
beim Circuit Court of the City of St. Louis in Missouri eingereicht. Im
Rahmen der mehrgleisigen Strategie zur signifikanten Eindämmung der
Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten ergänzt der Sammelvergleich die Überprüfung
des Falls "Durnell" durch den US Supreme Court. Beide Schritte sind jeweils
notwendig und verstärken sich gegenseitig.

Im Rahmen des Sammelvergleichs würde Monsanto - nach Genehmigung des
Gerichts -über bis zu 21 Jahre insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar
auszahlen. Die Zahlungen würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Durch
diese langfristige Zahlungsvereinbarung hätte das Unternehmen mehr
finanzielle Sicherheit und Kontrolle über die Kosten für die
Rechtsstreitigkeiten sowohl für aktuelle als auch mögliche künftige Klagen.

Zudem hat Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere
Glyphosat-Fälle beizulegen. Darüber hinaus hatte sich Monsanto Anfang dieses
Jahres auch zu den acht verbliebenen PCB-Urteilen am Sky Valley Education
Center im US-Bundesstaat Washington verglichen. Die Konditionen dieser
Vereinbarung sind ebenfalls vertraulich. Und schließlich hatte Monsanto
zuvor auch Klagen wegen angeblicher Umweltverschmutzungen durch PCB mit den
US-Bundesstaaten Illinois und West Virginia beigelegt.

Vorbehaltlich der finalen Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
führen diese Vergleichsvereinbarungen inklusive der Rechtskosten zu einer
Erhöhung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten
von 7,8 Milliarden Euro Ende September 2025 (davon 6,5 Milliarden Euro für
Glyphosat) auf 11,8 Milliarden Euro (davon 9,6 Milliarden Euro für
Glyphosat). Unter Berücksichtigung einer ersten Einschätzung sämtlicher
Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von circa 5 Milliarden Euro in
diesem Jahr geht Bayer für 2026 von einem negativen Free Cashflow aus. Um
die Vergleichsvereinbarungen in den Finanzzahlen zu berücksichtigen,
verschiebt Bayer die Bilanz-Pressekonferenz auf den 4. März 2026.

Die unmittelbare Finanzierung der Vergleiche sowie bestimmter
Anleihefälligkeiten ist durch eine Kreditlinie von 8 Milliarden US-Dollar
gesichert. Die Ausfinanzierung soll über Anleihen sowie Instrumente
erfolgen, die Ratingagenturen eigenkapitalähnlich einstufen (Equity-Credit)
- und nicht über eine Kapitalerhöhung.

Die Glyphosat-Vergleiche geht Monsanto nur ein, um die Rechtsstreitigkeiten
einzudämmen, und sie enthalten keinerlei Schuldeingeständnis. Die weltweit
führenden Regulierungsbehörden, etwa in den USA und der EU, haben auf Basis
umfassender wissenschaftlicher Studien mehrfach festgestellt, dass
glyphosatbasierte Herbizide sicher angewendet werden können und nicht
krebserregend sind. Diese Mittel sind für Landwirte essenziell, um
bezahlbare Lebensmittel zu produzieren.

Über die Vergleichsvereinbarungen hinaus wird das Unternehmen die anderen
Maßnahmen der mehrgleisigen Strategie weiterhin vorantreiben. Dazu gehören
die Unterstützung von Gesetzesinitiativen auf Bundesebene und in einzelnen
Staaten der USA sowie von regulatorischen Maßnahmen und weitere Initiativen,
die für regulatorische Klarheit sorgen und die Rechtsrisiken eindämmen. Die
Regulierungsunsicherheit setzt die Verfügbarkeit von - auch künftig
entwickelten - innovativen Produkten aufs Spiel, was ernsthafte Konsequenzen
für Landwirte und die amerikanische Lebensmittelproduktion haben kann.

Entscheidung des Supreme Court und Vergleichsvereinbarungen sind jeweils
notwendig und verstärken sich gegenseitig

Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgen auf die Entscheidung des US
Supreme Court, den Fall Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Dabei hat die
Erwartung, dass das oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht
bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die
Vergleichsverhandlungen erst möglich gemacht.

Der Fall beim Supreme Court bleibt von der Vergleichsvereinbarung unberührt
und ist wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die
noch Rechtsmittel anhängig sind, und die nicht durch den Sammelvergleich
abgedeckt sind. Entscheidet der Supreme Court zugunsten des Unternehmens,
sollte aktuellen und künftigen Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise
auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten die Grundlage weitgehend
entzogen sein. Das gilt auch für aktuelle Berufungsprozesse und Kläger, die
sich gegen eine Teilnahme am Sammelvergleich entscheiden. Ein positives
Urteil des Supreme Court könnte Unternehmen zudem mehr Rechtssicherheit
bieten, die bereits zugelassene oder neue Produkte auf den Markt bringen
möchten, wovon Landwirte und Verbraucher in den USA profitieren.

Der Sammelvergleich soll sämtliche Klagen abdecken, bei denen eine
NHL-Erkrankung auf Roundup(TM) zurückgeführt wird - unabhängig von der
konkreten rechtlichen Begründung. Er umfasst also Klagen, die auch nach
einer Entscheidung des Supreme Court noch weiterverfolgt werden könnten, was
die Lösung der Rechtsstreitigkeiten verzögern würde.

Über den Sammelvergleich

Der Sammelvergleich wurde mit Vertretern der führenden Kanzleien der
Klägerseite verhandelt, dazu gehören Holland Law Firm, Ketchmark &
McCreight, Motley Rice, Seeger Weiss, Waters Kraus Paul & Siegel und
Williams Hart & Boundas. Diese Kanzleien unterstützen die Vereinbarung und
die Genehmigung durch das Gericht.

Der Vergleich deckt Kläger ab, die angeben, vor dem 17.02.2026 Roundup(TM)
ausgesetzt gewesen zu sein, und:

* bereits eine medizinische NHL-Diagnose haben oder

  * eine medizinische NHL-Diagnose vor dem Ende einer 16-jährigen Frist
    erhalten, die ab der finalen Genehmigung der Vergleichsvereinbarung
    läuft.



Der vorgeschlagene Sammelvergleich unterscheidet sich erheblich von der
Vereinbarung, die das Unternehmen im Jahr 2020 angestrebt hatte. Er ist
längerfristig angelegt und umfasst Auszahlungen für bis zu 21 Jahre. Zudem
sind die Bedürfnisse aktueller und möglicher künftiger Kläger in einem
gemeinsamen Programm abgedeckt. Ein professioneller Verwalter setzt das
Programm um. Die früher vorgeschlagene Vereinbarung war auf vier Jahre
begrenzt und mit deutlich weniger Mitteln ausgestattet. Mögliche künftige
Rechtsstreitigkeiten über die Vierjahresfrist hinaus waren von den
Ergebnissen eines Wissenschaftsgremiums abhängig, das es dieses Mal nicht
gibt.

Der Sammelvergleich muss vom Gericht genehmigt werden. Teil des
Genehmigungsverfahrens ist auch die Information der Kläger, die dann die
Möglichkeit haben, die Vergleichsvereinbarung abzulehnen. Monsanto hat das
Recht, die Vergleichsvereinbarung ohne Zahlungen an die Kläger zu kündigen,
wenn nicht eine ausreichende Zahl von ihnen daran teilnimmt.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der
Unternehmensleitung von Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch
unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die
Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen
Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer
in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der
Bayer-Website www.bayer.com/de zur Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt
keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben
und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Die Bayer AG ist eine Holdinggesellschaft mit weltweit operativen
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wird, kann sich das - je nach Kontext - auf ein oder mehrere
Tochterunternehmen beziehen.

Kontakt:
Frau Denise Jahn, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-72704, e-mail:
denise.jahn@bayer.com


Ende der Insiderinformation

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Erläuterung zum unmittelbaren Emittentenbezug:

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Bayer Investor Relations Team, Tel. +49 214 30-72704
E-Mail: ir@bayer.com
www.bayer.com/de/investoren/ir-team


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Bayer Aktiengesellschaft
                   Kaiser-Wilhelm-Allee 1
                   51373 Leverkusen
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)214 30-72704
   E-Mail:         ir@bayer.com
   Internet:       www.bayer.com
   ISIN:           DE000BAY0017
   WKN:            BAY001
   Indizes:        DAX, EURO STOXX 50, Stoxx 50
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
                   Tradegate BSX
   EQS News ID:    2277674




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2277674 17.02.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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