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Grüne stützen CDU bei für Social-Media-Verbot für Kinder

23.02.2026 - 11:26:29
BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen stellen sich hinter das von der CDU angestrebte Social-Media-Verbot für Kinder. Das vom Parteitag beschlossene Mindestalter von 14 Jahren sei richtig - "ich habe das schon lange gefordert", sagte die Grünen-Vorsitzende, Franziska Brantner, vor einer Sitzung des Bundesvorstands ihrer Partei in Berlin. Gleichzeitig kritisierte sie die ablehnende Haltung der CSU in der Frage.

Die CDU hatte auf ihrem Parteitag am Wochenende nach Angaben einer Sprecherin die Bundesregierung aufgefordert, "eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen". Auch das "besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum" solle mit Regeln ausgestaltet werden. Aus der SPD waren zuvor schon ähnliche Vorschläge zu hören. Allerdings sollen noch Empfehlungen einer Kommission abgewartet werden, die wohl im Sommer kommen.

CSU findet Verbotsdebatte realitätsfremd

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte der "Augsburger Allgemeinen" nach dem CDU-Parteitagsbeschluss: "Diese Verbotsdebatte geht an der Wirklichkeit vorbei." Den richtigen Umgang mit Social Media erlernten Kinder und Jugendliche nicht durch Verbote, sondern durch die Stärkung der eigenen Medienkompetenz in Kombination mit einem besseren Schutz vor jugendgefährdenden Angeboten. CSU-Chef Markus Söder hatte sich bereits früher gegen ein entsprechendes Verbot ausgesprochen.

Brantner: Merz soll sich gegen Söder durchsetzen

"Merz hat die Chance zu beweisen, wer wirklich Chef ist, und es entsprechend auch umzusetzen", sagte Brantner. Die Co-Chefin der Grünen fügte hinzu: "Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen wäre es auf jeden Fall wert, hier einmal klare Kante auch gegen Söder zu zeigen."

Altersprüfung mit Fragezeichen

Ein Berliner Gericht hatte im Dezember entschieden, dass Tiktok bestimmte Daten sehr junger Nutzerinnen und Nutzer aus Deutschland nicht ohne Einwilligung ihrer Eltern für Marketing oder Werbezwecke verarbeiten darf. Das Landgericht II folgte mit seiner Entscheidung teilweise der Argumentation der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die gegen das Unternehmen geklagt hatte. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, die einfache Abfrage des Geburtsdatums bei der Registrierung sei kein geeigneter Weg, um festzustellen, ob jemand schon 16 Jahre alt ist oder nicht. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig./abc/DP/mis


Quelle: dpa-AFX

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