Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8844 Volksbank Alzey-Worms eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 02.06.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Alzey-Worms eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Prüfung: Honorarkürzung bei Psychotherapeuten rechtens

02.06.2026 - 16:00:13
BERLIN (dpa-AFX) - Eine umstrittene Honorarkürzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist nach der üblichen Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium generell rechtmäßig. "Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung", hieß es aus dem Ressort von Ministerin Nina Warken (CDU), wie zuerst die "Rheinische Post" berichtete. Gegen die von einem Gremium des Gesundheitswesens beschlossene Honorarabsenkung um 4,5 Prozent gibt es bundesweite Proteste.

Der "Erweiterte Bundesausschuss" hatte die Kürzung zum 1. April festgelegt. Zugleich wurden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt, kündigte gegen den Beschluss des Gremiums eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg an.

Ministerium hat nur allgemeine Rechtsaufsicht

Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht über dessen Beschlüsse. Diese beschränkt sich aber auf die Prüfung möglicher Gesetzesverstöße, besonders zu verfassungswidrigen Regelungen und ob im Rahmen der Rechtsgrundlagen gehandelt wird, wie es aus dem Ressort hieß.

Das Ministerium bat bei dem Gremium demnach auch noch um zusätzliche Informationen. "Ziel der Nachfrage war die Nachvollziehbarkeit, ob für das angewandte Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind."/sam/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang