Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent13960 Volksbank Dünnwald-Holweide eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 15.10.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Dünnwald-Holweide eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Haferriegel-Hersteller vs. Ritter Sport: 'sehr überraschend'

15.10.2026 - 12:32:19
STUTTGART (dpa-AFX) - Nachdem Ritter Sport im Markenrechtsstreit mit dem Haferriegel-Hersteller Wacker aus Mannheim auf einen Sieg vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hoffen kann, hat sich das Ehepaar Wacker schockiert gezeigt. "Es war tatsächlich sehr, sehr überraschend", sagte Geschäftsführerin Melanie Wacker zur Position des Gerichts. "Ich glaube, wir müssen uns auch so ein bisschen beherrschen, dass wir nicht anfangen zu weinen."

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Zustimmung für die Klage des Schokoladenherstellers gegen die Firma Wacker signalisiert. Die quadratischen Verpackungen seien "überdurchschnittlich" ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, die zudem einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani.

Gericht sieht Verstoß gegen Markengesetz

Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. "Es ist ein Verstoß gegen das Markengesetz gegeben", sagte Stefani. Es bestehe Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz. (Az.: 2 U 3/26) Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.

Melanie Wacker sagte: "Also nach wie vor, wir sehen uns wahnsinnig im Recht." Sie müssten sich überlegen, ob sie gegen die Entscheidung letztlich vorgehen wollten oder nicht. "So emotional sagt man jetzt auf jeden Fall: "Weiter", weil es einen wahnsinnig ärgert und man sich wahnsinnig ungerecht behandelt fühlt", sagte die 37-Jährige. "Aber natürlich müssen wir auch wirtschaftlich denken." Nach Angaben ihrer Anwältin könnte ein Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof am Ende bis zu 80.000 Euro kosten - sollten sie verlieren.

Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker

Ritter Sport hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels "Monnemer Quadrat Bio" verklagt. Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite./jak/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang