Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8164 Bank 1 Saar eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 17.06.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Bank 1 Saar eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Kassen für Bedenkzeit bei Selbstzahlerleistungen

17.06.2026 - 12:48:52
KREMMEN (dpa-AFX) - Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Stärkung der Patientenrechte bei häufig angebotenen Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nötig seien hinreichende Aufklärung und auch eine Bedenkzeit, sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbands, Martin Krasney, im brandenburgischen Kremmen. Patientinnen und Patienten sollten zunächst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden.

Der Kassen-Verband schlägt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder für das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt befürchtet werden.

Milliardenmarkt für Praxen

Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) sind Angebote, die nicht zum Katalog der Leistungen auf Kassenkosten gehören - etwa Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke oder das Messen des Augen-Innendrucks. Patienten müssen dafür dann in der Praxis selbst zahlen. Jährlich würden dafür mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erläuterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung.

Krasney wies auf Experteneinschätzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem "Igel-Monitor" inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden. Kassen-Leistungen hätten generell "das Prädikat, dass sie qualitätsgecheckt sind". Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken. Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunächst als "Igel" angebotene Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen./sam/DP/stk


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang