Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8757 Volksbank Nordschwarzwald eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 20.04.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Nordschwarzwald eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Spitzenbeamte sollen keine Extra-Erhöhung bekommen

20.04.2026 - 06:13:30
BERLIN (dpa-AFX) - Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. "Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus", heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

Eine neue Besoldungstabelle, die nun ab Mai gelten soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor - statt der eigentlich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen, als dies der ursprüngliche Plan vorsah.

Entwurf des Innenministeriums

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor.

Tarifabschluss und Gerichtsurteil berücksichtigt

Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 6. April vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden.

Ein Teil der Berliner Beamten erhielt zu wenig Geld

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Gericht stellte fest, dass rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen, verfassungswidrig waren. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand.

Keine Erhöhung für Minister

Dobrindt ist dabei wichtig zu betonen, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. Er sagt: "Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt."/abc/DP/stk


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang