Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt
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Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Warburg
Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt
17.11.2025 / 12:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von
Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt
* Angebotspreis von EUR 45,00 entspricht einer hochattraktiven Prämie von
62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten
Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober 2025 sowie von 83,7 %
auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.
* Annahmefrist beginnt heute und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr
(Ortszeit Frankfurt am Main). Die Abwicklung der Transaktion wird für
das erste Quartal 2026 erwartet.
* Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und beabsichtigen
den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
* Warburg Pincus beabsichtigt, PSI nach Abwicklung des Angebots von der
Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben.
Berlin, 17. November 2025. Nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Zest Bidco GmbH, eine
Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von
Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") am heutigen
Tag die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot
("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN:
DE000A0Z1JH9) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 45,00 je PSI Aktie
("Angebotspreis")
veröffentlicht.
Ab heute können PSI-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien zum
Angebotspreis andienen. Die Annahmefrist endet am 15. Dezember 2025 um 24:00
Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die
Einzelheiten der Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage
beschrieben. PSI-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer Depotbank in
Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von ihrer
Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die ein Handeln vor dem
formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.
Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen
9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an
PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.
Der Angebotspreis impliziert eine Unternehmensbewertung für PSI von ca. EUR
702 Millionen. Der Angebotspreis entspricht einer hochattraktiven Prämie von
62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der
PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und einer
Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.
Der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ging ein hochkompetitives und
transparentes Auktionsverfahren voraus. Die Bieterin konnte sich dabei gegen
mehrere interessierte Parteien durchsetzen. Der Angebotspreis spiegelt daher
bereits einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials von PSI
außerhalb des Kapitalmarkts wider.
Der Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und
beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den
PSI-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der
Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Nach der Abwicklung
des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI von der Börse zu nehmen, um
von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu
profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner
langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und
unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von
Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting.
Warburg Pincus benötigt für die Finanzierung des Angebots sowie der
Erreichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele keinen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Deshalb hat sich Warburg Pincus
in der Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei
Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit PSI abzuschließen.
Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere
Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf
der folgenden Website verfügbar: https://offer-power.com.
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler
Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft
und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und
Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen.
Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat
über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche
Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat
Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und
Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros
weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://
www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Pressekontakt - Warburg Pincus
Alice Gibb
Director - Head of Communications, Europe
T: +44 207 306 30 90
E: alice.gibb@warburgpincus.com
Katharina Gebsattel
Communications
T: +49 172 718 68 57
E: katharina.gebsattel@warburgpincus.com
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der PSI
Software SE dar. Die endgültigen Bedingungen des Angebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der PSI
Software SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle
sonstigen mit dem Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie
wichtige Informationen enthalten.
Das Übernahmeangebot unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze
der Vereinigten Staaten von Amerika. Jeder Vertrag, der durch Annahme des
Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
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Quelle: dpa-AFX