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Linnemann: Totalsanktion bei Grundsicherung verfassungsfest

17.12.2025 - 08:34:36
BERLIN (dpa-AFX) - CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält Leistungskürzungen auf null bei der neuen Grundsicherung in wenigen Fällen grundsätzlich für verfassungskonform. "Das ist verfassungsfest. Wir beziehen uns da auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2019 aus Karlsruhe, wo klar drinsteht, dass es zu einem Zeitpunkt kommen kann, wo der Staat sieht: Da will einer nicht mitarbeiten", sagte Linnemann im Deutschlandfunk. Weitere Details nannte er nicht.

Angesprochen auf hohe Hürden in dem Urteil für solche Totalsanktionen und die Frage nach der aktuellen Studienlage sagte Linnemann: "Also die Studienlage zeigt mir, dass es nur 16 Personen gibt in Deutschland, die von der sogenannten Totalverweigerung betroffen sind."

Darf der Staat das Bürgergeld vollständig streichen?

Das Bundesverfassungsgericht hatte Totalsanktionen 2019 enge Grenzen gesetzt. Der vollständige Wegfall sei "auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar", heißt es dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe von damals. "Es liegen keine tragfähigen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wäre, das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern."

Grundsätzlich heißt es in dem Urteil aber auch: "Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen sein."

Koalition will Reform beschließen

Rund drei Jahre nach dem Start der Bürgergeldreform will die Koalition die Regeln verschärfen und den Namen wieder streichen. Das Bundeskabinett will heute grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) geben. Mit der neuen Grundsicherung soll es grundsätzlich möglich werden, die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf null zu kürzen./thn/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
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