Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent11135 Volksbank eG, Wolfenbüttel Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 18.06.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank eG, Wolfenbüttel

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Gericht: Kündigungsschutz auch bei Elternzeit in Abschnitten

18.06.2026 - 18:25:36
ERFURT (dpa-AFX) - Wer Elternzeit in mehreren Abschnitten nimmt, hat dafür jedes Mal einen vorwirkenden Kündigungsschutz. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mehrere Elternzeit-Abschnitte mit nur einem Schreiben verlangt, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied.

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz darf der Arbeitgeber Beschäftigten nicht kündigen ab dem Zeitpunkt, von dem an eine Elternzeit verlangt wird. Allerdings beginnt der Kündigungsschutz frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Auch während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Beschäftigten nicht kündigen. In "besonderen Fällen" könne "ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden", hieß es./htz/DP/men


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang