Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022
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EQS-Ad-hoc: Nagarro SE / Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Nagarro SE: Bafin-Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2022
14.07.2026 / 19:14 CET/CEST
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München, 14. Juli 2026 - Der Vorstand der Nagarro SE, München (die
"Gesellschaft"),
informiert über Ereignisse im Zusammenhang mit der stichprobenartigen
Bilanzkontrolle des offengelegten Konzernabschlusses zum 31.12.2022 und des
zugehörigen zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("Bafin") gemäß § 107
Abs. 1 Satz 3 WpHG.
Mit Feststellungsbescheid vom 10. Juni 2026, der Gesellschaft an demselben
Tag zugestellt, stellte die Bafin die Fehlerhaftigkeit des offengelegten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des zugehörigen
zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 fest. Betroffen
sind im Wesentlichen die Aufzeichnung, Erfassung und geografische
Aufschlüsselung von Umsatzerlösen, die erstmalige bilanzielle Erfassung von
Unternehmenserwerben sowie die Beschreibung des Geschäftsmodells und die
Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht. Die vorstehende
Wiedergabe der Beanstandungen erfolgt zusammenfassend und ist nicht
abschließend.
Der Vorstand der Gesellschaft war und ist nach sorgfältiger Prüfung und
Abstimmung mit den Abschlussprüfern und externen Beratern weiterhin der
Auffassung, dass der in Rede stehende Konzernabschluss und der zugehörige
zusammengefasste Lagebericht keine im Sinne von § 109 WpHG wesentlichen
Fehler aufweisen. Die Gesellschaft legte am 11. Juni 2026 Widerspruch gegen
den Feststellungsbescheid ein und beantragte zugleich beim OLG Frankfurt
a.M. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Das OLG
Frankfurt a.M. hat diesen Antrag aufgrund einer summarischen Prüfung mit
Beschluss vom 14. Juli 2026 abgelehnt. Aus diesem Grund ist damit zu
rechnen, dass die Bafin die Fehlerfeststellungen nunmehr auch während des
laufenden Widerspruchsverfahrens unverzüglich veröffentlichen wird.
Etwaige bestandskräftige Fehlerfeststellungen haben nach Information der
Gesellschaft keine Auswirkungen auf spätere Konzernabschlüsse oder
zusammengefasste Lageberichte. Zudem hatte die Gesellschaft nach externen
Vorwürfen aus der Vergangenheit bezüglich Betrugs bereits die Kanzlei White
& Case beauftragt, um mit Unterstützung von Alvarez & Marsal eine
unabhängige Untersuchung dieser Vorwürfe durchzuführen; keine der in
früheren Medienberichterstattungen oder Kommentaren von Leerverkäufern
vorgebrachten Behauptungen erwies sich als begründet, und es wurden keine
Hinweise auf Betrug oder ein Fehlverhalten gefunden.
Ende der Insiderinformation
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2365844 14.07.2026 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX