Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9133 Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 18.11.2025 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Westerwald Bank eG Volks- und Raiffeisenbank

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

EU-Gericht urteilt zu Amazon-Status als sehr große Plattform

18.11.2025 - 17:38:23
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union verkündet am Mittwoch (ab 9.30 Uhr) ein Urteil zur EU-Einstufung von Amazon als "sehr große Online-Plattform" und die damit verbundenen zusätzlichen Regeln für das Unternehmen. Der US-Konzern ficht vor dem Gericht in Luxemburg einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) an.

Amazon argumentiert, dass der Konzern nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Das Digitalgesetz ziele auf Dienste ab, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten - nicht auf Händler für Verbraucherartikel wie Amazon. Außerdem wäre Amazon durch die verschärfte Aufsicht gegenüber lokalen Einzelhandels-Konkurrenten, die nicht unter das Digitalgesetz fallen, benachteiligt.

Mit dem DSA will die EU Internetnutzer und -nutzerinnen vor illegalen Inhalten auf Online-Plattformen schützen. Verschärfte Vorgaben - beispielsweise eine jährliche Risikobewertung zu schädlichen Inhalten
- gelten für diejenigen, die eine Schwelle von durchschnittlich 45
Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern im Monat überschreiten. Amazon wehrt sich insbesondere gegen die Pflicht, dass Plattformen bei Empfehlungen für Nutzerinnen und Nutzer mindestens eine Option anbieten müssen, die nicht auf personalisierter Datenauswertung basiert. Außerdem will die Plattform kein öffentliches Werbearchiv führen, wie es die DSA-Regeln vorgeben./vni/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866
Frankfurt
194,5000
EUR
-5,46
-2,73%
18.11.25
17:51:18
Seitenanfang