Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8697 VR Bank Bamberg-Forchheim eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 04.02.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

VR Bank Bamberg-Forchheim eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

ROUNDUP/Ministerium: Lebenslange Haft für Attentatsversuch auf Trump

04.02.2026 - 22:44:39
FORT PIERCE (dpa-AFX) - Wegen des versuchten Attentats auf Donald Trump ist ein 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Richterin Aileen M. Cannon verhängte gegen Ryan Routh wegen weiterer Delikte zusätzlich 84 Monate im Bundesgefängnis, wie das Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte ihn bereits eine Jury für schuldig gesprochen. US-Justizministerin Pam Bondi bezeichnete die versuchte Tat als "Angriff auf unser gesamtes demokratisches System".

Der Mann war 2024 in Florida festgenommen worden, weil er ein Attentat auf den damaligen republikanischen Präsidentschaftskandidaten Trump, der heute US-Präsident ist, vorbereitet haben soll. Der Secret Service hatte an Trumps Golfplatz in West Palm Beach auf einen bewaffneten Mann geschossen, der sich in den Büschen versteckt hatte. Dieser selbst feuerte keine Kugel ab - stattdessen floh er, wurde wenig später aber festgenommen und schließlich angeklagt. Er bestritt die Taten und vertrat sich selbst vor Gericht./ngu/DP/he


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang