Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt
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EQS-Ad-hoc: Wolford AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Wolford AG: Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt
31.01.2026 / 15:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Am 29.7.2025 beschloss die 38. ordentliche Hauptversammlung der Wolford AG
eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.868.447,00 um
bis zu EUR 7.688.476,00 auf bis zu EUR 22.556.923,00 durch Ausgabe von bis
zu 7.688.476 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien)
gegen Bareinlagen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die Kapitalerhöhung bis zum 31.1.2026
durchzuführen sowie die Bezugsfrist und die weiteren Einzelheiten der
Durchführung festzusetzen.
Sondierungsgespräche mit der Hauptaktionärin haben ergeben, dass die
Durchführung der Kapitalerhöhung innerhalb der von der Hauptversammlung
gesetzten Frist angesichts des erwartbaren Zeichnungsvolumens neuer Aktien
aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint. Eine Beeinträchtigung
der Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Liquiditätsbedarf zu decken, ist
infolge der Nichtdurchführung der Kapitalerhöhung nicht zu erwarten.
Die Hauptaktionärin hat die langfristige strategische Bedeutung der Wolford
AG betont und bestätigt, dass die Gesellschaft weiterhin finanziell
unterstützt wird, unter anderem mittels Gesellschafterdarlehen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, die Durchführungsfrist
verstreichen zu lassen und die Kapitalerhöhung nicht durchzuführen.
Der Vorstand wird der nächsten ordentlichen Hauptversammlung vorschlagen,
den Kapitalerhöhungsbeschluss zu widerrufen.
Ende der Insiderinformation
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31.01.2026 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group
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6900 Bregenz
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Quelle: dpa-AFX