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Nachrichtenübersicht

EQS-Stimmrechte: ATOSS Software SE (deutsch)

05.11.2026 - 16:43:02
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

05.11.2026 / 16:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -
ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Herr Andreas F.J. Obereder, für sich persönlich und als Geschäftsführer der
AOI Invest GmbH, hat uns am 4. November 2026 mitgeteilt, dass uns die AOI
Invest GmbH (nachfolgend auch "AOI") gemäß §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 WpHG am
4. November 2026 mitgeteilt hat, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der
ATOSS Software SE infolge ihres Beitritts zur Poolvereinbarung der Familie
Obereder ("Pool") am 3. November 2026 die Schwelle von 25 % überschritten
hat. Ihr Gesamtstimmrechtsanteil aus unmittelbar gehaltenen und
zugerechneten Stimmrechten beträgt seitdem 25,08 %; dies entspricht
3.989.210 Stimmrechten. Herr Andreas F.J. Obereder ist alleiniger
Gesellschafter und Geschäftsführer der AOI.

Vor diesem Hintergrund teilte uns Herr Andreas F.J. Obereder gemäß §43 Abs.1
WpHG im Namen der AOI Invest GmbH und zugleich für ihn persönlich Folgendes
mit, wobei seine persönlichen Angaben klarstellend zu seiner Mitteilung vom
10. August 2026 erfolgen:
1) Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a) Auch nach dem Beitritt der AOI zum Pool verfolgen weder der Pool noch die
AOI oder ich persönlich strategische Ziele oder die Erzielung von
Handelsgewinnen im Hinblick auf die ATOSS Software SE.
b) Es besteht, auch nach Beitritt der AOI zum Pool, keine Absicht seitens
der AOI oder mir persönlich, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte der ATOSS Software SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu
erlangen.c) Der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht auch nach dem Beitritt
der AOI zum Pool weiterhin das satzungsmäßige Entsendungsrecht in den
Aufsichtsrat zu. Zudem ist vorgesehen, dass ich zum Jahreswechsel 2026/2027
vom Vorstand in den Aufsichtsrat der ATOSS Software SE wechsle. Über dieses
Entsendungsrecht und den vorgesehenen Wechsel hinaus streben weder die AOI
noch ich persönlich eine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane der ATOSS Software SE an.
d) Der Pool, die AOI und ich persönlich streben, auch nach dem Beitritt der
AOI zum Pool, keine Änderung der Kapitalstruktur der ATOSS Software SE,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung
sowie die Dividendenpolitik, an.2.) Herkunft der für den Erwerb verwendeten
Mittel:
Die AOI hat die Aktien von anderen Poolmitgliedern vollständig mit
Eigenmitteln erworben.


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05.11.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=453da3e6-d928-11f1-b46d-066675bb9927&lang=de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ATOSS Software SE
                   Rosenheimer Str. 141 h
                   81671 München
                   Deutschland
   Internet:       www.atoss.com
   LEI Code:       529900Q9G9280ADNOA39




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2429466 05.11.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
ATOSS SOFTWARE SE INH O.N 510440
Xetra
93,9000
EUR
+1,20
+1,29%
05.11.26
16:56:53
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