Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8591 Raiffeisenbank Mainschleife-Steigerwald eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 23.02.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Mainschleife-Steigerwald eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

SPD will Bleiberecht und Arbeitserlaubnis verknüpfen

23.02.2026 - 14:36:39
BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD will bei der Verkürzung der Arbeitssperre für Asylbewerber auf drei Monate auch ein Bleiberecht auf den Tisch bringen. Nach einer Sitzung des Parteipräsidiums begrüßte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf Pläne für eine schnellere Beschäftigungserlaubnis.

Für die SPD sei dies aber der Schritt zu sagen, es müsse dann auch eine Bleibeperspektive geben. "Wer arbeitet, wer Arbeit hier findet, wer sich integriert, der muss auch eine Bleibeperspektive haben. Das ist aus unserer Sicht eine total mehrheitsfähige Meinung, auch in der Bevölkerung", sagte Klüssendorf. Er stellte die Frage, welcher Arbeitgeber jemanden einstelle, "wo er nicht weiß, ob der morgen noch da ist".

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in der "Bild am Sonntag" Details eines zwischen Union und SPD gefundenen Kompromisses zur Asylpolitik bekannt gemacht. Ob eine Person einen Job habe oder nicht, wirke sich aber nicht auf die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Schutz aus, betonte das Innenministerium.

Aktuell gibt es laut Arbeitsministerium faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben./cn/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang