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Nachrichtenübersicht

EQS-Stimmrechte: ATOSS Software SE (deutsch)

14.08.2026 - 16:40:31
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE
ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

14.08.2026 / 16:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -
ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Herr Andreas F.J. Obereder hat uns am 10. August 2026 gemäß §§ 33 Abs. 1, 34
Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der von ihm gehaltene Stimmrechtsanteil bzw.
der aufgrund einer Poolvereinbarung der Familie Obereder ("Pool")
zugerechnete Stimmenanteil an der ATOSS Software SE am 10. August 2026 die
Schwelle von 25% überschritten hat und der sich durch Zusammenrechnung
ergebende Stimmrechtsanteil nun insgesamt 25,08% beträgt (das entspricht
3.989.210 Stimmrechten).

Vor diesem Hintergrund teilte uns Herr Christopher Obereder gemäß §43 Abs.1
WpHG Folgendes mit:

Mitglied des Pools ist die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, deren
Stimmrechte an der ATOSS Software SE mir über die AOB Invest GmbH
(nachfolgend zusammen "Tochterunternehmen") als deren Gesellschafterin nach
§ 34 Abs. 1 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen gemäß §§ 43 Abs. 1, 37 Abs.1 WpHG
ergänzend, auch für die Tochterunternehmen, Folgendes mit:

1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a)Der Pool und ich persönlich verfolgen mit der Beteiligung als Pool weder
strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf
die ATOSS Software SE.
b)Es besteht keine Absicht seitens des Pools oder mir persönlich, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c)Der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht weiterhin das satzungsmäßige
Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zu, darüber hinaus wird keine
Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE angestrebt. Ich bin
Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software SE und beabsichtige planmäßig zum
Jahreswechsel 2026/2027 in den Aufsichtsrat zu wechseln.
d)Der Pool und ich persönlich streben keine Änderung der Kapitalstruktur der
ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-
und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Es wurden keine Mittel aufgewendet, da die Überschreitung der 25-%-Schwelle
nicht durch einen zusätzlichen Erwerb eigener Aktien, sondern durch die
Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Pools eingetreten ist.


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14.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Originalinhalt anzeigen:
https://eqs-news.com/?origin_id=f6911768-97e4-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    ATOSS Software SE
                   Rosenheimer Str. 141 h
                   81671 München
                   Deutschland
   Internet:       www.atoss.com
   LEI Code:       529900Q9G9280ADNOA39




Ende der Mitteilung EQS News-Service
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2383370 14.08.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
ATOSS SOFTWARE SE INH O.N 510440
Xetra
92,0000
EUR
+1,10
+1,21%
14.08.26
16:48:42
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