Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8368 Raiffeisenbank Wittelsbacher Land eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 03.11.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Wittelsbacher Land eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Noch keine Verfahren wegen 12-Uhr-Regel im Norden

03.11.2026 - 06:40:27
KIEL (dpa-AFX) - Nach Einführung der 12-Uhr-Preisregel für Tankstellen haben die Behörden in Schleswig-Holstein trotz zahlreicher Verstöße noch keine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Land wolle im Austausch mit betroffenen Unternehmen erst mögliche Ursachen für die auffälligen Preiserhöhungen ergründen, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Kianusch Stender. Es müsse erst festgestellt werden, "inwieweit überhaupt von schuldhaft vorwerfbaren Verstößen ausgegangen werden kann beziehungsweise muss".

Nach Ministeriumsangaben gab es von April bis August in Schleswig-Holstein laut Markttransparenzstelle-Kraftstoffe des Bundeskartellamts 28.000 auffällige Preisänderungen. Davon seien 25.923 Preisänderungen auf den Zeitraum zwischen 11.30 Uhr und 12.30 Uhr entfallen. Der Rest sei demnach mehr als 30 Minuten vor oder nach 12.00 Uhr erfolgt.

SPD hält 12-Uhr-Regel für ungeeignet

Der SPD-Landesvorsitzende Ulf Kämpfer kritisierte, dass es bei der Kontrolle und Ahndung möglicher Verstöße bislang nicht richtig vorangehe. "Wenn die Menschen schon nur wenig von den Entlastungen spüren, muss wenigstens sichergestellt werden, dass die bestehenden Regeln eingehalten werden." Er halte die 12-Uhr-Regel zwar grundsätzlich für ein ungeeignetes Instrument, um dauerhaft niedrigere Kraftstoffpreise zu erreichen.

"Solange sie aber gilt, muss sie auch verlässlich durchgesetzt werden", sagte Kämpfer. Die Menschen müssten sich darauf verlassen können, dass sie vormittags zu den günstigsten Preisen tanken können und die Regeln für alle Tankstellen gleichermaßen gelten. "Es kann nicht sein, dass Verstöße zwar in großer Zahl auffallen, aber die Konsequenzen ausbleiben."

Nach Angaben der Landesregierung will das Land mittlerweile aber nicht mehr die Zuständigkeit für Kontrolle und Ahndung der 12-Uhr-Regel auf die Kreise und kreisfreien Städte abgeben. "Unsere klaren Worte und Nachfragen scheinen hier Wirkung gezeigt zu haben", sagte Stender. "Es wäre den Kommunen auch kaum zu vermitteln gewesen, ihnen eine weitere Aufgabe aufzubürden, für die sie weder verantwortlich sind noch entsprechende Strukturen vorhalten."

Tankregel

In Hamburg haben Ämter hingegen erste Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach früheren Angaben des Bezirksamts Hamburg-Mitte sind bereits 27 Verfahren auf den Weg gebracht worden. Das Bezirksamt greift gegenwärtig nur Fälle auf, die unerlaubte Preiserhöhungen von Tankstellen auf dem Landesgebiet betreffen. Die Verfahren richten sich gegen vier sogenannte Preishoheitsinhaber. Das sind beispielsweise Mineralölunternehmen, die Tankstellenbetreibern Preise vorgeben. Das Bezirksamt nannte keine Namen der Unternehmen.

Die Bundesregierung hatte die 12-Uhr-Regel zum April eingeführt, um die seit dem Iran-Krieg gestiegenen Preise für Benzin und Diesel unter Kontrolle zu bringen. Unternehmen dürfen die Preise seitdem nur einmal täglich um 12.00 Uhr erhöhen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich./akl/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang