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Nachrichtenübersicht

EQS-News: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76) (deutsch)

08.01.2026 - 09:04:02
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

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EQS-News: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleihe
MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und
fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige
Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

08.01.2026 / 09:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, SÜDAFRIKA, KANADA ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE.

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und
fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige
Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

München, 8. Januar 2026. Die MTU Aero Engines AG ("MTU" oder die
"Gesellschaft")
gibt heute die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen
bekannt:

  * Die Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter
    Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 600
    Millionen, fällig im Juli 2033 (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen").


  * Das Angebot an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht
    besicherten, in 2027 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem
    ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2YPE76
    (die "Ausstehende Wandelschuldverschreibungen"), ein Angebot zum Verkauf
    gegen Barzahlung bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen an
    Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu einem festen Kaufpreis
    abzugeben (die "Verkaufsaufforderung").


Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der
Gesellschaft durch die vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen zu optimieren und das Verwässerungsrisiko im
Zusammenhang mit den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu beseitigen.
Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es MTU ermöglichen,
das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten zu verlängern. Der Erlös aus den
Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Rückerwerbs der
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der
Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.

Neue Wandelschuldverschreibungen

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR
600 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen
lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die "Stammaktien")
wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Ausgabe der Neuen
Wandelschuldverschreibung die Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr
2021. Die Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre werden ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von sieben Jahren
und sechs Monaten haben und werden zu einem Nennbetrag von jeweils EUR
100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem
Zinssatz zwischen 0,125% und 0,625% pro Jahr verzinst, zahlbar halbjährlich
nachträglich. Die Rückzahlung der Neuen Wandelschuldverschreibungen erfolgt
voraussichtlich zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag von 105% des
Nennbetrags, was einer Rendite bis zur Endfälligkeit zwischen 0,77% und
1,26% entspricht. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer
Wandlungsprämie von 42,5% bis 47,5% über dem Referenzaktienpreis
(volumengewichteter Durchschnittskurs der Stammaktien auf XETRA am 8. Januar
2026) festgelegt werden.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Australiens,
Japans, Südafrikas, Kanadas und anderer Rechtsordnungen, in denen das
Angebot oder der Verkauf gesetzlich untersagt ist, angeboten.

Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden
voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf festgelegt und in einer gesonderten
Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Valutatag der Neuen
Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 15. Januar
2026 sein. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den
Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird zeitnah danach
erwartet.

Die Gesellschaft hat die Option, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum
Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den
Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach
dem 29. August 2031 zurückzuzahlen, wenn der Paritätswert der Stammaktien
während eines bestimmten Zeitraums mindestens 130 % des dann geltenden
Aufgezinsten Rückzahlungsbetrags erreicht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20
% oder weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Neuen
Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Im Zusammenhang mit der Transaktion verpflichtet sich die Gesellschaft zu
einer Lock-up-Periode von 90 Tagen in Bezug auf die Stammaktien,
vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Verkaufsaufforderung

Zusätzlich zur geplanten Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen lädt
die Gesellschaft berechtigte Gläubiger der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen ein, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung zu
einem festen Kaufpreis abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt,
Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen der
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen.

Der anfängliche Kaufpreis je EUR 100.000 Nennbetrag der Ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen beträgt 118,30% des Nennbetrags je angebotener
Schuldverschreibung (entspricht EUR 118.300 je EUR 100.000 Nennbetrag der
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen), angepasst um die Differenz
zwischen dem heutigen volumengewichteten Durchschnittskurs und dem
Schlusskurs der Stammaktien auf XETRA am 7. Januar 2026 (der "Endgültiger
Kaufpreis"). Die Gesellschaft zahlt für die zum Rückkauf angenommenen
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen die aufgelaufenen, aber noch nicht
gezahlten Zinsen vom letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Tag
der Abwicklung (ausschließlich), was EUR 41,64 je Ausstehender
Wandelschuldverschreibung entspricht.

Die Gesellschaft hat das Recht, sämtliche, aber nicht nur einzelne,
Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag zuzüglich
aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt 20% oder
weniger des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Ausstehende
Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Verkaufsaufforderung endet voraussichtlich um 17:30 Uhr (MEZ) am 8.
Januar 2026.

Der endgültige Kaufpreis und die Gesamtzahl der zurückerworbenen
Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich heute nach
Börsenschluss von XETRA bekanntgegeben. Die Abwicklung der
Verkaufsaufforderung erfolgt voraussichtlich am oder um den 16. Januar 2026.

Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem
Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen
zurückerwirbt.

Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in
die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder
mit anderen Mitteln (einschließlich, und ohne Limitierung auf, E-Mail,
Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden
Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den
Vereinigten Staaten unterbreitet und kann nicht auf diese Weise oder unter
Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten
heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in
den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten
oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des U.S.
Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche
für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer
anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine
Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.

BNP PARIBAS, Deutsche Bank und HSBC agieren als Joint Global Coordinators,
Joint Bookrunners für das Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen und
als Joint Dealer Managers im Rahmen der Verkaufsaufforderung.

-ENDE-

--------------------------------------- Über die MTU Aero Engines AG
-----------------------------

Die MTU Aero Engines AG ist ein weltweit anerkannter Experte für zivile und
militärische Luftfahrtantriebe. Die Hightech-Kompetenz der MTU reicht von
der Entwicklung und Fertigung hochwertiger Triebwerkskomponenten über die
Endmontage kompletter Triebwerke bis zur Instandhaltung von
Luftfahrtantrieben und stationären Gasturbinen. Damit erzielte das
DAX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von 7,5
Milliarden Euro. In jedem dritten Verkehrsflugzeug weltweit sorgt
MTU-Technologie zuverlässig für Schub. Jedes Jahr hält die MTU rund 1.500
Triebwerke und Industriegasturbinen instand. An 19 Standorten auf fünf
Kontinenten leisten mehr als 13.000 Mitarbeiter:innen aus über 80 Nationen
einen Beitrag zu einer sicheren weltweiten Mobilität. Gemeinsam mit anderen
europäischen Triebwerksherstellern sichert und unterstützt die MTU seit
Jahrzehnten die Einsatzbereitschaft von Luftstreitkräften. Um vom
anhaltenden Wachstum der Luftfahrtbranche in den kommenden Jahren zu
profitieren, investiert das Unternehmen in Deutschland und weltweit in seine
Kompetenzen, seine industriellen Kapazitäten sowie in zivile und
militärische Antriebskonzepte der Zukunft. Mit der Leidenschaft und
Innovationskraft ihrer Mitarbeiter:innen prägt die MTU die moderne Luftfahrt
- heute, morgen und in den kommenden Jahrzehnten.

www.mtu.de | MTU Aero Engines | mtu_aero_engines | MTU Aero Engines

------------------------------------------------------- Kontakt
-------------------------------------------

Markus Wölfle | Leiter Unternehmenskommunikation | +49 (0) 151-174-150 84 |
markus.woelfle@mtu.de

Eva Simon | Pressesprecherin Finanzen | +49 (0) 176-1008 4162 |
eva.simon@mtu.de

----------------------------------------------- Rechtlicher Hinweis
-----------------------------------

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Herausgabe rechtswidrig
wäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Herausgabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz
dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten
sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber
hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung
dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese
Bekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 ("EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien,
Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in irgendeiner Rechtsordnung
herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang
mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die zum Kauf, Verkauf
oder zur Zeichnung angebotenen Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht,
und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in
der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrens
der EWR-Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen,
die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss
jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen
Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Bewertung des Zielmarkts für die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu
Folgendem Ergebnis geführt: (i) der Zielmarkt für die Neuen
Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den
Vertrieb der Neuen Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"),
sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID
II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen
vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu
bestimmen.

In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen
oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt,
Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die eine
(oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel
4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie
(EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (b) im Vereinigten
Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der
folgenden handelt: (i) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (ii) einen Kunden im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten
Königreichs (der "FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/97 erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer
8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA
Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist.

Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts
des Vereinigten Königreichs ist (die "UK-PRIIPs-Verordnung"), für das
Angebot oder den Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich erforderlich ist, um die Neuen Wandelschuldverschreibungen
anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur
Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Neuen
Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an
Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung und/oder der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Verbreitung dieser
Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche
Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung
gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren
und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung oder Beratung bezüglich der
Platzierung von Wertpapieren oder einer Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung
von Wertpapieren bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person
konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot und sind
gegenüber niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des
Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für
die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen können
die Joint Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Neuen Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder
Stammaktien als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Neuen Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Anleihen, Stammaktien und/oder
andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben,
halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner und ihre verbundenen
Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die Emittentin
ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, unabhängig
davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer
Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung
gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit
ergeben.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    MTU Aero Engines AG
                   Dachauer Straße 665
                   80995 München
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)89 14 89-4787
   Fax:            +49 (0)89 14 89-95583
   E-Mail:         Thomas.Franz@mtu.de
   Internet:       www.mtu.de
   ISIN:           DE000A0D9PT0
   WKN:            A0D9PT
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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2256622 08.01.2026 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
MTU AERO ENGINES NA O.N. A0D9PT
Xetra
394,2000
EUR
-0,70
-0,18%
08.01.26
09:20:00
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