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ROUNDUP/Mietverträge: Gewaltopfer sollen leichter ausziehen können

05.10.2026 - 13:54:11
BERLIN (dpa-AFX) - Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig leichter aus gemeinsamen Mietverträgen mit ihren Peinigern lösen können. Details hat ihr Ministerium nun öffentlich gemacht. "Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen", erklärte SPD-Politikerin Hubig.

Ausstieg aus Mietverträgen ist normalerweise komplizierter

Normalerweise können Menschen, die gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, den Vertrag auch nur gemeinsam ändern oder beenden. Wenn ein Beteiligter vorzeitig aussteigen will, braucht er oder sie die Mitwirkung des oder der anderen.

Mit der Reform soll sich das ändern. Dabei soll die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer keine Rolle spielen. Voraussetzung ist entweder eine Gewalttat oder die Drohung damit. Das Opfer soll den neuen Anspruch auf Mitwirkung des Täters sechs Monate nach der Gewalttat oder der Drohung geltend machen können.

Außerdem sollen die Opfer, es sind ganz überwiegend Frauen, auch vom Täter verlangen können, dass dieser grundsätzlich für Miete und Nebenkosten aufkommt, die nach dem Auszug der Betroffenen entstehen.

Gerichte sollen Umfeld von Opfern leichter schützen können

Unabhängig von der Wohnung will Hubig auch das Umfeld von Gewaltopfern besser vor Tätern schützen. Aktuell können Familiengerichte bei einer Gewalttat Schutzmaßnahmen nur für Betroffene und gegen Täter treffen. Das können Kontakt- und Näherungsverbote sein und ab dem kommenden Juli in manchen Fällen auch eine elektronische Fußfessel.

Künftig sollen Gerichte die gleichen Schutzvorkehrungen auch für abhängige Menschen aus dem Umfeld des Opfers treffen können. Das können volljährige Kinder sein, die noch zur Schule gehen oder in einer Ausbildung sind und vom Opfer unterstützt werden, aber auch pflegebedürftige Angehörige.

Die meisten Opfer sind Frauen und Mädchen

Bei minderjährigen Kindern ist die Lage komplexer, weil auch das Sorgerecht ins Spiel kommt, wenn ein Elternteil oder Sorgeberechtigter der Täter ist. Hier können Gerichte Näherungsverbote gegen Vater oder Mutter verhängen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Falls jemand anderes die Gewalt ausübt, sollen die neuen Regelungen zum Gewaltschutz zum Einsatz kommen können.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen - 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.

Initiative kam vom Bundesrat

Hubigs Gesetzesentwurf folgt auf eine entsprechende Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im März Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Danach sollte Opfern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Zur Begründung verwies der Bundesrat darauf, dass gewalttätige Lebenspartner sich dem häufig versperren, selbst wenn die Frauen bereits ausgezogen sind.

Länder und Verbände können nun zu dem Entwurf Stellung nehmen. Zudem wird dazu innerhalb der Bundesregierung beraten. Im nächsten Schritt würde das Kabinett die Pläne verabschieden, bevor sie an den Bundestag gehen./toz/DP/mis


Quelle: dpa-AFX
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