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ROUNDUP 2: Regionale Erbschaftsteuer? Warum Bayern in Karlsruhe klagt

12.10.2026 - 17:35:42
(neu: Ende der Verhandlung)

KARLSRUHE/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert - sie fordern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.

Am Montagnachmittag verhandelte das Gericht in Karlsruhe zweieinhalb Stunden über eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten Richterinnen und Richtern unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Vorschriften zu Freibeträgen und Steuersätzen

In vergangenen Entscheidungen habe sich Karlsruhe schon mehrfach mit den Schranken befasst, die der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Erbschaftsteuer nach dem Grundgesetz beachten muss, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Die Klage der bayerischen Staatsregierung werfe erneut grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen auf.

Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von Immobilien, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz, meint Bayern. Er sei also gar nicht zuständig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die Länder. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, argumentiert die bayerische Staatsregierung weiter. Und: die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.

Bayerns Finanzminister: Weg nach Karlsruhe unumgänglich

"Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer - das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu", erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und Ländern für eine Reform der Erbschaftsteuer ein, so Füracker. "Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert - die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht." Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstärke diesen Effekt zusätzlich.

"Bayern will erreichen, dass Kinder das Haus ihrer Eltern auch in Zukunft wieder erben können, ohne dass die Erbschaftsteuer sie zum Verkauf zwingt", so der Minister. "Trotz dieser gravierenden Entwicklung und zahlreicher bayerischer Initiativen zeigte der Bundesgesetzgeber keine Reaktion - für uns war der Weg nach Karlsruhe damit unumgänglich."

Steuereinnahmen gehen an die Länder

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, erklärte, es brauche eine bundeseinheitliche Erbschaftsteuer unter anderem, um einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu verhindern. Außerdem ginge mit einer Rechtszersplitterung ein erheblicher bürokratischer Aufwand einher, warnte der SPD-Politiker.

Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Schätzungen zufolge wechseln 200 bis 400 Milliarden Euro jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro. Auch wenn die Erbschaftsteuer in einem Bundesgesetz geregelt ist: als Ländersteuer fließen die Einnahmen komplett in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.

Bundesregierung plant Reform der Erbschaftsteuer

Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung. Da hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. Während die SPD gern längst begonnen hätte und die Debatte treibt, wollen CDU und CSU erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Am Dienstag wird das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls zur Erbschaftsteuer verhandeln - diesmal geht es darum, ob die umfassenden Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die SPD will künftig Schlupflöcher schließen, durch die große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab. Aber auch innerhalb der Union ist man sich beim Thema teils uneinig. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte am Sonntag, es sei nicht gerecht, wenn millionen- und milliardenschwere Vermögen oft nahezu steuerfrei vererbt werden, während kleinere Erbschaften besteuert werden. "Starke Schultern müssen mehr tragen", mahnte der SPD-Chef. Seine Partei habe dazu Vorschläge gemacht. "Sobald das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen geklärt hat, wollen wir das umsetzen."/jml/DP/stw


Quelle: dpa-AFX
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