Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent9970 Volksbank Niedergrafschaft eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 14.10.2026 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Volksbank Niedergrafschaft eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Kabinett bringt Zuckersteuer auf den Weg

14.10.2026 - 11:37:56
BERLIN (dpa-AFX) - Auf Getränke mit Zuckerzusatz soll künftig eine Extra-Steuer anfallen. Einen entsprechenden Vorschlag für die Bundestagsfraktionen der schwarz-roten Koalition hat das Kabinett in Berlin auf den Weg gebracht. Vor allem Softdrinks könnten damit für die Verbraucher teurer werden. Der Beschluss im Bundestag steht allerdings noch aus.

Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.

Einnahmen sollen Krankenversicherungsbeiträge stabilisieren

Vorgesehen sind zwei Stufen abhängig vom Zuckergehalt. Ausnahmen soll es für kleine Hersteller geben, allerdings sind hier genaue Grenzen noch offen. Die Bundesregierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission genehmigt werden.

Die neue Steuer soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. Der Bund könnte dadurch im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind Einnahmen von 925 Millionen vorgesehen, für die Folgejahre zwischen 875 und 890 Millionen. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren./tam/DP/men


Quelle: dpa-AFX

Bezeichnung
WKN
Börse
Kurs
Währung
±
±%
Kurs
vom
SUEDZUCKER AG O.N. 729700
Xetra
12,2800
EUR
-0,16
-1,29%
14.10.26
11:23:29
PEPSICO INC. DL-,0166 851995
Xetra
113,9200
EUR
+0,50
+0,44%
14.10.26
11:25:05
COCA-COLA EU.PA. EO -,01 A2AJ8Q
Frankfurt
93,5000
EUR
-0,90
-0,95%
14.10.26
08:05:06
Seitenanfang