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ROUNDUP 2: Starker Anstieg bei der Pflegebedürftigkeit

05.05.2026 - 16:10:27
(durchgängig mit Pflegebevollmächtigter aktualisiert)

BERLIN (dpa-AFX) - Immer mehr Menschen in Deutschland bekommen Geld von der Pflegeversicherung - vor allem, weil bei den jüngeren Jahrgängen die Zahl der Leistungsbezieher gestiegen ist. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Forschungsinstitut IGES für den Spitzenverband der Krankenkassen erstellt hat. Der Bericht ist vor allem im Hinblick auf die angekündigte Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) brisant. Umgehend begann eine Debatte über mögliche Einsparungen.

Der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten ist laut IGES zwischen 2017 und 2024 von 4,6 Prozent auf 7,6 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum wuchs der Anteil der Unter-65-Jährigen an den Leistungsbeziehern von 17,5 auf 23,8 Prozent, während der Anteil der älteren Semester leicht sank.

Mit den Pflegegraden kamen mehr Anträge

Als Ursache für die Zuwächse gilt die Einführung eines neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit im Jahr 2017: Aus drei Pflegestufen wurden fünf Pflegegrade. Die Pflegebevollmächtigte der Regierung, Katrin Staffler, sagte der Deutschen Presse-Agentur, damit habe sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von rund 3,4 Millionen (2017) auf etwa 5,7 Millionen (2024) erhöht.

Das Plus gehe erheblich über die demografisch bedingte Entwicklung hinaus. "Leistungen werden häufiger und in einem früheren Stadium beantragt als vor der gesetzlichen Neuregelung, zudem erfolgen Höherstufungen vermehrt innerhalb kurzer Zeiträume", erläuterte die CSU-Politikerin.

Auch bei Kindern und Jugendlichen gibt es mehr Erstanträge und Bewilligungen. So stieg der Anteil neu pflegebedürftiger Versicherten unter 18 von 3,9 Prozent (2018) auf 6,5 Prozent (2024). Vielfach spielten hier psychische Erkrankungen und Problemlagen die entscheidende Rolle.

Überprüfung der Einstufung gefordert

Mit der Einführung der Pflegegrade waren insbesondere Demenzkranke leichter an Pflegeleistungen gekommen. Staffler nannte die Überprüfung der derzeit geltenden Schwellenwerte nun einen möglichen Reformansatz. Das würde die Begutachtung der Antragstellenden betreffen. Untersucht wird hierbei, wie stark die Beeinträchtigung ist. Das ist die Basis für die Anerkennung eines Pflegegrads. Dafür gibt es ein Messsystem mit Punkten.

Oliver Blatt, Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, bemängelte, bei der Einführung der fünf Pflegegrade habe die Politik den Zugang großzügiger gestaltet als vorgeschlagen. "Gerade in einem solidarischen System müssen wir aber darauf achten, dass diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind, und das System zugleich finanzierbar bleibt", betonte Blatt.

Staffler erläuterte, bei der Reform 2017 sei ein erleichterter Zugang zu Pflegegrad 1 bis 3 beabsichtigt gewesen. Dafür sei der Gesetzgeber von wissenschaftlichen Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung abgewichen, die strengere Schwellenwerte vorgesehen hätten.

"Zielgenau, bedarfsgerecht"

Staffler mahnte: "Ziel muss es sein, die verfügbaren Leistungen zielgenau, bedarfsgerecht und sachgerecht denjenigen zukommen zu lassen, die auf Unterstützung angewiesen sind." Auch die IGES-Expertinnen und -experten raten zu einer Umstellung der Systematik.

Ministerin Warken will bis Mitte Mai Vorschläge für eine Pflegereform vorlegen, wie sie angekündigt hatte. Sie will damit die Finanznot der Pflegekassen lindern. Staffler forderte, Stabilität und Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung in den Mittelpunkt der Reformüberlegungen zu stellen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte derweil die Krankenkassen. "Noch 2017 sprach der GKV-Spitzenverband von einer neuen Ära in der Pflegeversicherung. Schließlich erhielten erstmals Menschen mit demenzieller Erkrankungen Leistungen", so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Nicht mal zehn Jahre später wollen die Kassen nichts mehr davon wissen."/ax/and/DP/he


Quelle: dpa-AFX
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