Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent8390 Raiffeisenbank Oberland eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 17.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Oberland eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

OTS: GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH / Statement der GfBk zu ...

17.05.2024 - 17:04:15
Statement der GfBk zu Unklarheiten bei der flatexDEGIRO AG
Hauptversammlung
Kulmbach (ots) - Zur Verdeutlichung der Position der GfBk zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung am 4. Juni 2024 möchten wir folgende
grundsätzliche Klarstellung treffen: Wir unterstützen zahlreiche
Tagesordnungspunkte der vom Vorstand festgelegten Tagesordnung. Wenn wir uns
konträr äußern, geschieht dies aus Sicht eines Aktionärs mit dem Fokus auf dem
Gesamtwohl der Firma und aller weiteren Aktionäre.

Insofern möchten wir insbesondere klarstellen:

1. Wir befürworten das Aktienrückkaufprogramm in allen vorgeschlagenen Varianten
(Tagesordnungspunkte 9 bis 12) uneingeschränkt.

2. Zum Themenkomplex der Dringlichkeit der Abberufung des
Aufsichtsratsvorsitzenden:

a) Kontrollmechanismus und Aufsicht : Der Aufsichtsratsvorsitzende ist als
langjähriger Vorsitzender in wesentlichen Punkten für die Besetzung des
Vorstands und die Governance im Vorstand verantwortlich. Der Vorstand der
flatexDEGIRO AG bestand lange Zeit aus nur zwei Mitgliedern und es wurden nahezu
alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten beim Vorstandsvorsitzenden konzentriert.
Es gab insofern also keine Aufgabenteilung im Vorstand, wie es für eine gute
Governance in einer Firma dieser Größe üblich ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende
pflegte darüber hinaus in der Regel auch nur eine bilaterale Kommunikation mit
dem Vorstandsvorsitzenden, eine Kommunikation mit dem zweiten Vorstand fand nur
sehr eingeschränkt statt. Eine angemessene Erweiterung des Vorstandes im
Hinblick auf die Größe des Unternehmens wurde vom Aufsichtsratsvorsitzenden erst
während und aufgrund der außerordentlichen BaFin-Prüfung angestoßen. Gerade aber
eine initiative und proaktiv Vorstandsgestaltung wäre eine seiner wesentlichsten
Pflichten gewesen.

b) BaFin-Feststellungen: Auch die Kommunikation dieser so wesentlichen Nachricht
der BaFin-Feststellungen war für alle Aktionäre des Unternehmens ein
Organisationsversagen. Selbst wenn wir rechtliche und regulatorische Fragen hier
außer Acht lassen: Das verheerende Ergebnis der BaFin Sonderprüfung und die an
einem Samstagabend veröffentlichte Gewinnwarnung unter dem Titel "flatexDEGIRO
erweitert den Vorstand und präzisiert die finanziellen Erwartungen für 2022"
haben sehr viel Vertrauen bei den Aktionären gekostet. Am folgenden Handelstag
hat die Aktie 37 Prozent an Wert verloren und ein ganzes Jahr gebraucht, um
wieder über den Kurs vor dem Veröffentlichungstag zu steigen.

Wie der Aufsichtsratsvorsitzende selbst in einem Brief an die Aktionäre
schreibt, gibt es immer noch relevante Feststellungen der BaFin, die nicht
vollständig aufgeklärt worden sind.

c) Vergütung - Pay for Performance: Während des Prozesses der Neugliederung des
Vorstands aufgrund der BaFin-Feststellungen haben zwischenzeitlich beide im
damaligen Zeitpunkt berufenen Vorstände ihr Mandat niedergelegt. Dabei hat genau
dieser Vorstand über ein Beteiligungsprogramm im Jahr 2023 noch eine
Ausschüttung in Höhe von EUR 25.857.622 erhalten - mehr als ein Drittel des
gesamten Firmenergebnisses aus diesem Jahr. Diese Ausschüttung von 25,8
Millionen Euro ging in wesentlichen Teilen an die beiden damals verantwortlichen
Vorstände. Martin Korbmacher hat den Vorsitz des Vergütungsausschusses inne,
welcher dieses Programm zugunsten der nun nicht mehr in der Firma tätigen
Vorstände beschlossen hat. Des Weiteren hält der Aufsichtsrat es nicht für
angebracht, diese Ausschüttungen im Vergütungsbericht 2023 transparent zu machen
- diese finden sich stattdessen nur in einer Fußnote wieder.

d) Nachfolgeplanung: Nur aufgrund des Drängens von Aktionären hat der
Aufsichtsratsvorsitzende eine Suche nach einem alternativen
Vorstandsvorsitzenden begonnen, die er nun aber seit Monaten verschleppt. Statt
sich intensiv nach dem Ausscheiden zweier Vorstände mit der dringenden Frage der
Suche eines neuen Vorstandes zu beschäftigen, befasst er sich momentan mit einer
potenziellen Verlängerung der aktuellen Vorstandsverträge - just wenige Tage vor
der anstehenden Hauptversammlung. In Anbetracht der Tatsache, dass insbesondere
die Marke flatex in Deutschland während der Coronakrise aufgrund verfehlter
Gebührenpolitik zu dem am langsamsten wachsenden Onlinebroker geworden ist, ist
es unverständlich, dass der Aufsichtsratsvorsitzende notwendige
Änderungen/Ergänzungen im Management nicht forciert vorantreibt. Hier herrscht
dringender Handlungsbedarf.

e) Mitarbeiteroptionsprogramm: Das neu vom Aufsichtsrat vorgelegte
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm entspricht bedauerlicherweise erneut nicht den
Regeln guter Corporate Governance und ist wieder stark zugunsten des Vorstands
formuliert. Konkret ist der Optionsplan ambitionslos und lässt nicht erkennen,
wie seine Ausrichtung den Wert der flatexDEGIRO AG langfristig steigern soll.
Vor allem kann hier keine Verbesserung hinsichtlich Corporate Governance und
richtiger Incentivierung erkannt werden. Nach den hohen Ablehnungen der
Aktionäre bei der Hauptversammlung im Vorjahr - einem Jahr in dem übrigens auch
die GfBk noch für die Vorschläge des Vorstandes gestimmt hatte - sollten
Investoren von einem Aufsichtsratsvorsitzenden und Mitglied des
Vergütungsausschusses eigentlich die Interessen der Aktionäre besser
widerspiegelnde Entscheidungen erwarten können. Der Optionsplan nennt aktuell
konkret als "Erfolgsziele":

a. Eine einmalige Aktienkurssteigerung gegenüber dem Ausgabekurs um 40 %, die
aber bei Ausübung der Optionen gerade nicht mehr gegeben sein muss.

b. Dieses "Erfolgsziel" soll für spätere Tranchen sogar "angepasst" und
"reduziert" werden können - ohne dass Mindestziele festgelegt werden. Ohne
Beteiligung der Aktionäre kann das Erfolgsziel damit also auch auf nur 1 %
herabgesetzt werden.

c. Die "risikoadjustierenden Faktoren" sind im Plan nur generisch aufgezählt. Es
fehlt jede konkrete quantitative Festlegung von Mindestbedingungen, so dass die
Aktionäre nicht erkennen können, ob die Optionen an eine nachhaltige
Wertsteigerung des Unternehmens geknüpft sind. Im Gegenteil: Diese Einzelheiten
sollen der Gesellschaft, mittelbar sogar dem bedachten Vorstand überlassen sein.

d. Obwohl das Gesetz verlangt, dass die Erfolgsziele durch die Aktionäre
festgesetzt werden, ist dies also hier gerade nicht der Fall.

Die unter diesem Punkt angeführten Gründe lassen es nun nicht zu, noch weiter
abzuwarten und zu analysieren. Es erfordert zum Wohle der Firma, der Mitarbeiter
und aller Aktionäre eine zeitnahe Ablösung des Aufsichtsratsvorsitzenden.

In diesem Zuge möchten wir auch ganz klar feststellen, dass Herr Axel Hörger als
unabhängiger Kandidat vorgeschlagen wurde und es weder wirtschaftliche,
persönliche oder geschäftliche Beziehungen zwischen ihm und der GfBk bzw. Herrn
Förtsch gab und gibt. Wie bereits von zahlreichen Investoren und
Marktteilnehmern wird Herr Hörger auch von der GfBk als unabhängiger Kandidat
eingeschätzt. Er ist entsprechend qualifiziert und mit der ausreichenden
Expertise, Branchenkenntnis und Reputation ausgestattet, um in der aktuellen
Situation sofort Ruhe für den notwendigen Neustart in das Gremium einbringen zu
können. Aufgrund einer Vielzahl an subjektiv eingefärbten Meinungen und
Kundgaben in den letzten Wochen bitten wie die Aktionäre dringend, sich ihre
Meinung auf Basis von Fakten zu bilden.

In diesem Zusammenhang ist es uns auch wichtig darauf hinzuweisen, dass Herr
Bernd Förtsch nur als Ersatz für das zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglied
Herbert Seuling kandidiert. Herr Bernd Förtsch strebt ausdrücklich keinen
Vorsitz im Aufsichtsrat an, sondern möchte die Gesellschaft als einfaches
Aufsichtsratsmitglied unterstützen.

Zuletzt möchten wir klarstellen, dass es nie unser Bestreben war, eine
öffentliche Konfrontation herbeizuführen. Als größter Aktionär sind wir uns sehr
wohl der negativen Aspekte einer solchen öffentlich geführten Diskussion
bewusst. Leider war aber nach zahlreichen Gesprächen in den vergangenen Monaten
eine einvernehmliche Lösung nicht zu erzielen.

Somit bitten wir alle Aktionäre, dieses Anliegen zu unterstützen. Durch diese
Unterstützung soll der Firma möglichst schnell die Gelegenheit geben werden,
sich wieder auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Sie finden alle relevanten Dokumente und Informationen auch auf unserer Website
http://www.gfbk.de . Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen unter
mailto:info@gfbk.de jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Pressekontakt:

Quadriga Communication GmbH - Kent Gaertner
Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin
mailto:gaertner@quadriga-communication.de

Investor Engagement Anfragen an Embera Partners
mailto:flatex@emberapartners.com

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/174886/5782077
OTS: GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang