Informationen zu Cookies und lokalen Einstellungen

Cookies und lokale Einstellungen sind kleine Datenpakete, die es uns und Ihnen erleichtern eine optimal bedienbare Web-Seite anzubieten. Sie entscheiden, welche Cookies und lokale Einstellungen sie zulassen und welche sie ablehnen.

Der Anbieter der Anwendung ist Ihre jeweilige Volksbank und Raiffeisenbank.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen Ihrer jeweiligen Volks- und Raiffeisenbank.

Notwendige Cookies helfen dabei, Ihnen die Funktionen der Webseite zugängig zu machen, indem sie Grundfunktionen die zuletzt angesehen Wertpapiere und Ihre Entscheidung für oder gegen die Nutzung der jeweiligen Cookies speichert. Die Webseite wird ohne diese Cookies nicht so funktionieren, wie es geplant ist.

Name Anbieter Zweck Ablauf Typ Empfänger der Daten  
CookieConsent14084 Raiffeisenbank Kaarst eG Um diese Cookiebar auszublenden. 1 Jahr Server-Cookie Infront Financial Technology GmbH
Die Cookie-Erklärung wurde das letzte Mal am 05.05.2024 von Infront Financial Technology GmbH aktualisiert.

Raiffeisenbank Kaarst eG

Bitte mindestens 3 Zeichen eingeben.

Nachrichtenübersicht

Suchergebnis: 500 Treffer (Kategorie "VWL", Zeitraum 1 Tag)

Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner erst später automatisiert

25.04.2024 - 21:25:48
BERLIN (dpa-AFX) - Wegen Schwierigkeiten bei geplanten automatischen Zuschlägen auf Erwerbsminderungsrenten wird die Auszahlung für rund drei Millionen Betroffene zunächst geändert. Ursprünglich sollte die vor zwei Jahren beschlossene Verbesserung in einer kompletten Summe zusammen mit der eigentlichen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden - und zwar ab 1. Juli. Doch weil die automatisierte Zahlung verwaltungstechnisch noch nicht funktioniert, wird das Geld ab Juli zunächst als monatlicher Rentenzuschlag überwiesen - getrennt von der zugrundeliegenden Rente. Erst in einer zweiten Stufe soll der Zuschlag ab Ende 2025 als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen aller Fraktionen.

Bei dem Aufschlag handelt es sich um Verbesserungen für die Bezieher von Erwerbsminderungsrente oder Rente wegen Todes, deren Rentenzahlung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen hatte. Vertreterinnen und Vertreterinnen der Opposition warfen der Koalition Gesetzeschaos und teure Vorgaben an die Rentenversicherung vor. Kostenpunkt: Die Auszahlung des Zuschlags nach dem neuen Gesetz kostet einmalig rund 19 Millionen Euro. In ihrem Entwurf macht die Koalition einen "erhöhten Umsetzungsaufwand" geltend. Die automatisierte Zahlung durch die Rentenversicherung habe sich als komplexer herausgestellt als geplant. Für die Betroffenen ändere sich nichts, betonten Koalitionsredner./bw/DP/zb


Quelle: dpa-AFX
Seitenanfang