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Südafrika: UN-Gericht muss Völkermord in Gaza stoppen

16.05.2024 - 16:58:05
DEN HAAG (dpa-AFX) - Südafrika hat vor dem Internationalen Gerichtshof ein sofortiges Ende der israelischen Militäroffensive in Rafah im Süden des Gazastreifens gefordert. Das höchste UN-Gericht müsse den andauernden Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung stoppen, sagte Südafrikas Rechtsvertreter, Professor Vaughan Lowe, am Donnerstag vor dem höchsten Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag. Das Vorgehen Israels in Rafah sei "Teil des Endspiels", sagte er. "Dies ist der letzte Schritt zur Zerstörung von Gaza und des palästinensischen Volkes."

Die Lage für die Menschen habe sich extrem verschlechtert. Rafah sei der "letzte Zufluchtsort für etwa 1,5 Millionen Menschen". Ihr Leben sei in Gefahr.

Südafrika fordert den sofortigen Rückzug Israels aus dem Süden des Gazastreifens und den ungehinderten Zugang von humanitärer Hilfe. Auch müssten unabhängige Ermittler und Journalisten zugelassen werden.

Es ist bereits das vierte Mal, dass Südafrika im Eilverfahren Maßnahmen gegen Israel fordert. Dies geschieht im Rahmen der Völkermord-Klage, die das Land vor dem Gerichtshof im Dezember eingereicht hatte. In zwei Eilentscheidungen hatten die UN-Richter Israel bereits verpflichtet, alles zu tun, um einen Völkermord zu verhindern und humanitäre Hilfe zuzulassen. Nach Ansicht von Südafrika hat Israel diese Entscheidungen ignoriert.

Israel wird am Freitag reagieren. Es wies zuvor bereits alle Vorwürfe entschieden zurück und hält trotz Warnungen der USA und anderer Verbündeter an den Angriffen auf Rafah fest, das es als Hochburg der terroristischen Hamas ansieht. Israel beruft sich auf sein Recht auf Selbstverteidigung, nachdem Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen am 7. Oktober den Süden Israels überfallen und 1200 Menschen getötet hatten.

Wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden wird, steht nicht fest. Entscheidungen des Gerichts sind bindend. Das Hauptverfahren zur Völkermord-Klage kann sich über Jahre hinziehen./ab/DP/men


Quelle: dpa-AFX
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